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Umso breiter umso besser
Und hier liegt auch schon das erste Problem. Unsere Lieiblinge bei Einkaufen, also unsere Autos, sind in den letzten Jahren immer breiter geworden.
Der aktuelle Richtwert für die Breite von Parkplätzen aus der Garagenverordnung (70er Jahre) andererseits blieb bei 2,30 m unverändert.
Extrabreite Kundenparkplätze
Einige Händler werben bereits mit ihren extrabreiten Parkplätzen, z.B. Globus in Rüsselsheim mit 2,88 m!
Allerdings wird mit einer einfachen Rechnung auch der Konflikt deutlich:
Es ergibt sich ein Verhältnis von rund 1:4, d.h. für 4 extrabreite „verliert“ man einen altüblichen Parkplatz.
Trotzdem sind immer mehr kunden-(SUV)freundliche Parkplätze zu finden. Schließlich geht es darum, insbesondere die haushaltsführenden Frauen als Kunden zu gewinnen. Und diese wichtige Gruppe favorisiert eindeutig komfortable Parkangebote.
Kostenloses Parken?
Kostenlose Kundenparkplätze sind Pflicht. Aber wie lange und unter welchen Bedingungen?
Auch in diesem Punkt gibt es Bewegung.
Bekannt sind euch allen bestimmt die Hinweise, wie lange die Parkdauer betragen darf.
Aber kennt ihr auch die „Weiterentwicklungen“?
Wir haben uns für euch einige Varianten angesehen:
Eine Stunde Höchstparkdauer und danach ein Parkkralle ist nicht die feine englische Art.
Und dann noch 50,-Euro für die Demontage.
Aber es geht noch härter:
In einigen markanten Lagen macht sich ein neuer „Parkraum-Service“ breit.
Der Service besteht allerdings darin, nach Ablauf einer Stunde 15,- Euro Parkentgelt zu erheben.
Und dies gilt auch, wenn man nur mal die Parkscheibe vergessen hat.
Hierbei werden die Parkflächen komplett an einen Betreiber ‚verpachtet‘. Dieser finanziert sich über die „Gebühren“.
Wie geht ihr mit dem heiklen Thema um? Kundenfreundlich, kulant trotz einiger „Fremdparker“?
Bitte an info@supermarkt-iniside.de oder einfach kommentieren – danke.
Beitragsbild: ©Fotolia_134620962_-Narong-Jongsirikul-Subscription, ©Fotos SMI