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Rechtsformen in Einzelhandelsunternehmen im Überblick

Dieser Beitrag ist Teil 37 von 109 in der Serie Basics des LEH

Rechtsformen in Unternehmen und im Lebensmitteleinzelhandel, hier ein aktueller Überblick

Der Großteil der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen. Rund drei Viertel – also etwa 28.000 von insgesamt 39.000 steuerpflichtigen Einzelhandelsunternehmen – waren im Jahr 2019 ein solches Einzelunternehmen.  Einzelunternehmen verfügen über nur einen Inhaber. Die GmbH ist nach wie vor die mit Abstand die beliebteste Rechtsform in Unternehmen. Im Jahr 2019 lag die Anzahl der Unternehmen des Einzelhandels bei 338.982. Quelle statista.

Welche Rechtsform bei der Gründung eines Einzelhandelsgeschäftes sollte man wählen?

Es ist  gerade für Jungkaufleute nicht immer ganz einfach zu entscheiden, welche Rechtsform bei der Gründung eines Einzelhandelsgeschäftes gewählt werden soll. Denn: Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Die „einzig richtige Rechtsform“ gibt es leider nicht. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile. 

Die wichtigsten Fragen, besonders für Jungkaufleute von Edeka, Rewe und anderen Händlern, die sich selbständig machen wollen, lauten:

  • Von wie vielen Personen soll das Unternehmen gegründet werden?
  • Wer soll das Unternehmen leiten?
  • Wie viel Eigenkapital kann aufgebracht werden? 
  • Wie hoch ist meine Kreditwürdigkeit?
  • Welche Risiken habe ich (z.B. Wettbewerber, Umgebung- mögliche Bauvorhaben usw.)
  • Soll die persönliche Haftung beschränkt werden?
  • wie kann mich hier die Genossenschaft unterstützen?
  • sind die Vorgaben der Edeka und Rewe hier Pflicht?

Gründung von einem Betrieb z.b. im Lebensmittelbereich

Für die Gründung von einem Betrieb im Lebensmittelbereich werden in den meisten Fällen die Rechtsformen Einzelunternehmen (meist eingetragener Kaufmann e.K.),GbR oder GmbH und UG  gewählt. Wichtig sind immer die steuerlichen Unterschiede.

Wird eine GmbH oder UG (oft auch als Mini- GmbH benannt) oder sind eingetragener Kaufmann, ist eine Eintragung im Handelsregister gesetzlich verpflichtend. Als Einzelunternehmen ohne Kaufmannseigenschaft oder als GbR ist keine Eintragung erforderlich. Eine Gewerbeanmeldung erfolgt immer beim für Ihren Geschäftssitz zuständigen Gewerbeamt. Nach der Anmeldung wird die Industrie- und Handelskammer, wie auch Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Bei der Anmeldung eines Gewerbes im Einzelhandel ist die Mitgliedschaft in der zuständigen IHK Pflicht. Auch gibt es eine Berufsgenossenschaft für Lebensmittelgeschäfte. Die zuständige Berufsgenossenschaft ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik. Aktuell gibt es in ganz Deutschland fünf Regionaldirektionen. Dazu kann man sich Unterstützung auch von einem Bundesverband der Lebensmittelgeschäfte holen. Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) ist für den gesamten Bereich der Lebensmittelfacharbeit verantwortlich und Ansprechpartner bei Fragen rund um die Gründung und Führung Ihres Einzelhandelsunternehmens.

Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Eine Unternehmensform, die sich aktuell als optimal darstellt, kann aufgrund später eintretender Veränderungen, auch nachteilig auswirken. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Rechtsform im Unternehmen, angebracht. Kontakt zum Steuerberater ist immer wichtig.

Hier ein paar wichtige Fakten zur Rechtsform in Unternehmen:

1. Eingetragener Kaufmann (e. K.)

Gründet man als Kaufmann ein Einzelunternehmen, dann hat dieses das Kürzel e.K. für „eingetragener Kaufmann“ (zur Rechtsform eK) zu tragen. Als Geschäftsführer und Inhaber des Unternehmens besitzt man alle Rechte und gleichzeitig auch alle Pflichten. Durch die Eintragung gilt das Unternehmen als Kaufmann/ Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Auf die Geschäfte findet dann das Handelsrecht nach dem HGB Anwendung, das “Sonderrecht der Kaufleute”. So ist dort unter anderem geregelt, dass nur der Kaufmann/ die Kauffrau berechtigt ist, eine Firma als Name zu führen, unter dem Geschäfte betrieben werden, er/ sie klagen darf und verklagt werden kann. Der eigene Familienname muss in der Firmenbezeichnung nicht enthalten sein.

2. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma oder Namen betreiben, ohne dass eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern besteht. Gesellschafter einer OHG können sowohl inländische als auch ausländische natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften sein. Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Ein Handelsgewerbe ist jeder vollkaufmännische Gewerbebetrieb unter Ausschluss freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit.

Ein Gesellschaftsvertrag ist formfrei, sollte aber schriftlich verfasst werden. Er muss zwingend die Art der Geschäftstätigkeit und die Vereinbarung über gemeinschaftliches Auftreten nach außen enthalten. Die Geschäftsführung (Innenverhältnis) und Vertretung (Außenverhältnis) der OHG erfolgt durch die Gesellschafter als Organe. Die Gesellschafter können zusätzlich einen Nichtgesellschafter (zum Beispiel einen Prokuristen) für diese Tätigkeiten bevollmächtigen. Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung und zur Vertretung der Gesellschaft berufen. Jeder Gesellschafter kann ohne Mitwirkung der anderen wirksam im Namen der OHG handeln. Eine hiervon abweichende Vereinbarung muss man im Handelsregister anmelden. Grundlagengeschäfte, die das Organisationsverhältnis der Gesellschaft betreffen, wie zum Beispiel die Änderung der Firma oder die Aufnahme eines neuen Gesellschafters können jedoch nur gemeinsam getätigt werden.

3. Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine der OHG verwandte Rechtsform. Sie ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern die einen gemeinsamen Zweck verfolgen unter einer gemeinschaftlichen Firma (Name). In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage. Als Komplementäre und als Kommanditisten kommen natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften in Betracht. Zur Gründung einer KG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Die Gesellschafter müssen innerhalb des Gesellschaftsvertrages festlegen, in welcher Höhe die Einlagen erbracht und in welcher Form – Bar- oder Sacheinlage – sie eingebracht werden sollen. Sollte die Gesellschaft für die Ausübung ihres Gewerbes keinerlei Kapital benötigen, kann die Gesellschaft ohne Einlagen geführt, jedoch muss man zumindest die Hafteinlage (Haftsumme) des Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag festgelegen. Die KG ist auf den Betrieb eines Handelsgewebes gerichtet. Ein Handelsgewerbe ist jeder vollkaufmännische Gewerbebetrieb unter Ausschluss freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit.

4. Die GmbH

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird allerdings den Kapitalgesellschaften zugeordnet. Anders als bei einer Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft) wird zur Gründung einer Firma mit dieser Rechtsform nur mindestens eine Person benötigt. Es können aber auch mehrere Gesellschafter als Gründer beteiligt sein – neben natürlichen oder juristischen Personen, z.B. Gesellschaften wie die GbR, OHG oder KG. Die Haftung beschränkt nicht auf die Gesellschafter, sondern ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen. Man nennt solche Kaufleute „Kaufmann kraft Rechtsform“ oder Formkaufmann. Formkaufleute sind damit alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG, KGaA) und Genossenschaften (eG). Auch hier entsteht die Kaufmannseigenschaft erst durch Eintragung ins Handelsregister.

Zusammenfassend muss noch gesagt sein, dass besonders Unternehmen wie Rewe oder Edeka ihre selbständigen Kaufleute oder die, die es werden wollen, tatkräftig unterstützen und in vielen Fragen der Existenzgründung Hilfestellung geben.

 

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Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

 

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