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Gleiche Qualität für alle

Dieser Beitrag ist Teil 27 von 74 in der Serie Internationale Händler

Zweierlei Qualität ab jetzt von Brüssel verboten

Doppelqualitäten von Konsumgütern waren in letzter Zeit großes Thema bei der Europäischen Union. Endlich kam es vor einiger Zeit schon zu einer Einigung zwischen Rat und Parlament. Seit dem gibt es ein offizielles Verbot gegen die sogenannte „Dual Quality“. Die Missachtung dieser neuen Richtlinie wird sogar mit drastischen Maßnahmen geahndet. Bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes muss ein Unternehmen zahlen, wenn es sich nicht an das neue Gesetz hält. Diese Strafe wird dann verhängt, wenn ein Produkt als identisch mit einem Produkt eines anderen EU-Landes beworben ist, in der Qualität jedoch eine klare Abweichung zu erkennen ist. Sei es in der Zusammensetzung oder im Charakter.

Osteuropa freut sich

Es waren vor allem die osteuropäischen Länder, die sich gegen die unterschiedliche Qualität von Konsumgütern innerhalb der EU ausgesprochen hatten. Und EU-Justizkommissarin Vera Jourová freut sich, nun endlich einen Kompromiss gefunden zu haben. Der neue Kompromisstext umfasst zahlreiche Regelungen zum Verbraucherschutz. Darunter geht es viel um die Qualität von Lebensmitteln. Und das Ganze ist Bestandteil des „New Deal for Consumers“. Bis Mitte April erhofft man sich eine Zustimmung vom Plenum. Aber wie immer sind Ausnahmen möglich. Durch „legitime und objektive“ Faktoren kann es doch wieder zu zweierlei Qualität bei Produkten kommen. Das wären zum Beispiel nationale Gesetzgebungen. Genauso Strategien zur Verbesserung der Gesundheit oder divergierende Verpackungsgrößen. Dann muss der Käufer aber auch gut erkennbar darüber aufgeklärt werden.

Gleiche Qualität bringt auch Nachteile

Christian Köhler ist Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er sieht die Neuentwicklung nicht unbedingt positiv. Unternehmen werden zu Einheitsprodukten gezwungen. Und die EU entfernt sich damit immer mehr von den Bürgern. Außerdem fürchtet er, dass der Verbraucherwunsch mit den neuen Regelungen missachtet wird. Der Käufer legt doch Wert auf regionale Unterschiede in der Rezeptur. Das Verbot von zweierlei Qualität mag also in Brüssel beschlossen sein, wird aber bei der Bevölkerung sicherlich noch für Diskussionen sorgen.

Und auch die Händler müssen auf der Hut sein. Beim Gesetzestext geht es nicht um die Produktion, sondern um das Marketing. Durch unterschiedliche nationale Umsetzung der Richtlinien können aber Abweichungen entstehen, für die das Handelsunternehmen dann gerade stehen muss. Wie findet ihr das, wo doch der Händler gar keinen Einfluss darauf hat? Schreibt uns auf Supermarkt Inside oder bei Facebook!

Fotos: Archiv Supermarkt-Inside

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