Praxis-Tipps

Die Masken sind gefallen…

Dieser Beitrag ist Teil 73 von 80 in der Serie Corona

Die Masken sind gefallen – Aldi- Lidl- Rewe und Co. – wer macht was?

 

Seit dem 2. April endete die Übergangsfrist für das neue Infektionsschutzgesetz. Doch was gilt nun für die Maskenpflicht im Einzelhandel? Die Maskenpflicht ist nun also im Einzelhandel, sowie in der Gastronomie- und Hotelbranche abgeschafft. Jedoch kann jeder Betrieb und jedes Unternehmen auch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und an den „alten“ Regeln festhalten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht gelte aufgrund regionaler Hot­Spot­Regeln nur noch in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern. In Hamburg greife außerdem die 2G‑plus-Regelung bei Tanzveranstaltungen, Mecklenburg-Vorpommern führt die 3G-Regelung für die Gastronomie fort.

Auch im Fernverkehr, in Flugzeugen und in Pflegeeinrichtungen, bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen.

Die Gewerkschaft Verdi rät deutlich, eine Beibehaltung der Maskenpflicht, auch zum Schutz der Beschäftigten, bei zu behalten. Grund sind die immer noch sehr hohen Infektionszahlen. Wie wird das in der Praxis umgesetzt? Für die Gastronomie ist es sicher besonders für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine große Erleichterung, fallen nun auch die vielen Kontrollen von Gästen weg.Das Wegfallen der Maskenpflicht für Gäste bedeutet nicht automatisch auch das Wegfallen der Maskenpflicht für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Hier entscheidet immer der Inhaber des Betriebes. Gleiches gilt für das Personal im gesamten Einzelhandel, auch hier legt die Geschäftsführung die innerbetrieblichen Regeln selbst fest. In den sogenannten Hotspots ergeben sich weiterhin strengere Bestimmungen zur Maskenpflicht aus den landesrechtlichen Vorgaben.

Der Einzelhandel will aktuell keine übergreifende Maskenpflicht verhängen.

Die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, orientieren sich grundsätzlich an den jeweiligen Corona-Regeln der Bundesländer und der aktuellen Arbeitsschutzverordnungen. Eine allein von den Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht fällt damit weg. Auch Rewe und Penny lehnen eine generelle Maskenpflicht ab. Auch hier werden behördliche Auflagen umgesetzt. Gleiches gilt für Aldi Nord und Aldi Süd. Die Edeka– Gruppe, dm Drogerien- und die Globus-Gruppe machen auch nicht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Bei allen Händlern werden staatliche Vorgaben umgesetzt und eingehalten. Es ist fest zu halten, dass fast alle Handelsunternehmen gesetzliche Vorgaben einhalten, die Kunden aber auch nicht „zwingen“ eine Maske beim Einkauf tragen zu müssen.

Tragen der medizinischen Masken wird im LEH weiter empfohlen

Die meisten Handelsunternehmen empfehlen, auch weiterhin beim Besuch der Supermärkte das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Die Meinung vieler Betriebe ist, dass der Gesetzgeber leider mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden hat, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann. Es ist also nicht zu erwarten, dass viele Unternehmen nun mit der Hilfe eines  Hausrechts eine Maskenpflicht durchsetzen.

Welche Erfahrungen habt ihr zu diesem Thema schon gemacht? Schreibt uns bitte indes eure Meinung auf Supermarkt Inside.

 

Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

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