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- Richtiges Verhalten bei und nach einem Überfall
- Richtiges Verhalten in Ausnahmesituationen.
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- Viel Unsicherheit unter den Mitarbeitern beim Umgang mit Ladendiebstahl.
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- Das Buch zur Serie: Inventurdifferenzen
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Lemke informiert: Teil 12:
Raubüberfälle im Einzelhandel
Neben den ansteigenden Zahlen bei Ladendiebstahl muss sich auch mit neueren Gefahren auseinander gesetzt werden.
In den letzten 2-3 Jahren wurden ca. 3000 -4000 Raubüberfälle im Einzelhandel (ohne Spielhallen) registriert.
In 15% aller Fälle kommt es zu körperlichen Verletzungen. Viele Überfälle vor oder nach Geschäftsschluss.
Deshalb ist es notwendig und sinnvoll, zumindest die wichtigsten Verhaltensregeln zu kennen und zu überprüfen, was zur Vorbeugung getan werden kann.
Vorbeugung ist Schutz
Installieren Sie Überfallmelder, z.B. an sensiblen Stellen, Tresorraum, Kassenplätze, Thekenplatz usw.
Hierbei ist zu beachten, dass diese so installiert sind, dass der Täter mögliche Bewegungen nicht erkennen kann. Jede „falsche“ Bewegung kann den Täter provozieren.
Immer wieder überprüfen, ob zusätzlich Video oder Einbruchmeldeanlagen ausreichend sind. Auch zusätzliche Attrappen einsetzen. Auch Video hilft zur Abschreckung gegen einen möglichen Überfall.
Mitarbeiter immer darauf verweisen, auf keinen Fall mit Außenstehenden über Sicherheitsregelungen oder Bargeldaufbewahrung zu reden. Am besten im Arbeitsvertrag festhalten.
Achten Sie beim Auf- und Abschließen der Geschäftsräume
auf verdächtige Personen in der näheren Umgebung.
Bei Türen, die in den Außenbereich führen, ist ein Bewegungsmelder oder auch ein Sichtfenster nach Außen sinnvoll. Bei Verdacht: Polizei informieren.
Handy immer dabei haben.
Alle sollten die Sicherheitsanweisungen für einen möglichen Überfall kennen. Deutlicher Aushang- gilt auch für Feuer, Bombenalarm usw.
Verhalten während des Überfalls
- Bleiben Sie ruhig und verbindlich- versuchen Sie (was schwer genug ist)
den Schrecken zu überwinden.
- Keine Provokation oder Gegenwehr.
Auch keine lauten Hilferufe.
- Folgen (befolgen) Sie allen Weisungen.
- Leben und Gesundheit haben absoluten Vorrang.
- Sind Sie nicht unmittelbar bedroht (oder Ihre Mitarbeiter) lösen Sie „stillen Alarm“ aus.
- Prägen Sie sich wichtige Tätermerkmale ein, so gut es in der Situation geht.
- Wenn Sie den Täter „erkannt“ haben, lassen Sie sich dies nicht anmerken.
- Stellen Sie sich dem Täter niemals in den Weg.
- Leugnen Sie nicht das Vorhandensein von Schlüsseln.
Verhalten nach einem Überfall
- Helfen Sie zuerst den Verletzten. Oder rufen Sie einen Arzt oder Krankenwagen.
- Alarmieren Sie die Polizei 110 oder überzeugen Sie sich, ob der ausgelöste Alarm angekommen ist.
- Berühren Sie nichts und sorgen Sie dafür, dass alle den Tatraum verlassen. Stellen Sie sofort den Geschäftsbetrieb ein.
- Zeugen und Kunden sollten auf die Polizei warten. Namen und Anschriften einsammeln.
- Notieren Sie sich Ihre Beobachtungen.
- Informieren Sie Ihren Vorgesetzten oder/ und die Zentrale.
- Vermeiden Sie alle unnötigen Gespräche, damit Ihre Eindrücke nicht „verwischt“ werden.
- Keine Auskünfte an andere (z.B. Presse oder sonstige Personen).
Auch wenn eine Raubüberfälle sicherlich nicht zu häufigen Delikten im Einzel- und Fachhandel gehört, sollte das Thema mit allen Mitarbeitern zumindest jährlich einmal besprochen werden, um das richtige Verhalten zu üben.
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