Schwarz Gruppe

Homeoffice-Aus bei der Schwarz Gruppe (Kaufland, Lidl)?

Dieser Beitrag ist Teil 41 von 42 in der Serie Schwarz-Gruppe

Homeoffice-Aus bei der Schwarz Gruppe (Kaufland, Lidl,….) – viele Arbeitgeber wollen wieder mehr Präsenz im Büro.

Bildrechte: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGFotograf: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG

Viele große Unternehmen in Deutschland haben durch die Corona-Pandemie die neue Arbeitsform Home Office eingeführt, die sich mittlerweile auch etabliert hat. Viele Vorteile hatte dies auch, wenn man an die Flexibilität, die Zeitersparnis und weniger Ablenkung durch Kollegen und Kolleginnen denkt. Nun sind doch einige Arbeitgeber wieder etwas vorsichtiger geworden und haben nach der Corona-Pandemie viele Mitarbeitende wieder zurück in die reale Bürowelt geholt. 

Dies wiederrum hat aktuell neue Diskussionen um das Thema angefeuert. Die gibt es mittlerweile in mehreren großen Unternehmen, wie u.a. auch bei Würth, Lidl oder Audi in der Region Heilbronn. Aktuell dürfen die Beschäftigten der Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, bis zu 100 Prozent an fünf Tagen in der Woche aus dem Homeoffice arbeiten. Doch diese Regelung ist nun in der Diskussion und könnte sich bald ändern. Darüber wird aktuell in der Zentrale beraten und diskutiert. Hierbei bleibt noch abzuwarten, wie das Ergebnis dann aussehen wird. Man geht davon aus, dass man das Verhältnis von Präsenz und Home Office weiter optimieren will, was auch sicher im bestimmten Rahmen sinnvoll ist.

Audi setzt verstärkt auf eine hybride Arbeitswelt.

Beim Autohersteller Audi in Neckarsulm wird z.b. auch zur Zeit auf den Austausch mit der Führungskraft gesetzt. Hier wird individuell entschieden, das es seit 2022 in einer Dienstvereinbarung festgehalten ist, dass es keine starren Vorgaben gibt. Audi bietet eine maximale Flexibilität und Wahlfreiheit für Audi-Mitarbeitende ohne vorgegebene Präsenztage. Audi sagt klar, dass ein physisches Zusammenkommen am Arbeitsplatz immer noch die beste Basis ist, um schnell und effizient als Team auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Man entscheidet bei Audi immer auch nach den persönlichen Gegebenheiten des Personals. Allerdings gibt bei den Mitarbeitenden in der Produktion ähnlich wie bei den Teams in den Filialen bei Lidl und Kaufland, hier keinen Spielraum.

Etwas anders sieht es bei dem Großhändler für Befestigungs- und Montagetechnik Würth aus Künzelsau (Hohenlohekreis aus. Das Unternehmen sichert den Mitarbeitenden im Innendienst gemäß einer Betriebsvereinbarung die Möglichkeit zu, an bis zu zwei Tagen pro Woche mobil zu arbeiten zu dürfen. Mittlerweile haben neben Würth, auch andere Firmen festgestellt, dass Homeoffice für Bewerberinnen und Bewerber auch ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Arbeitgebers ist. Die Schwarz Gruppe setzt deshalb bereits seit Jahren auf hybride Bewerbungsverfahren. 

Gute Erfahrungen bei der Stadt Heilbronn.

Der Planungsentwurf des niederländischen Architekturbüros MVRDV setzt auf eine kreisförmige Grundstruktur. Foto: MVRDV/MVRDV

Auch bei der Stadt Heilbronn ist man schon seit 2003 dabei, alternierende Telearbeit anzubieten. Bei dieser Form wechselt der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin zwischen der Arbeit aus dem Home Office und vom Büro aus. Je nach Unternehmensrichtlinien hat der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin einen eigenen Arbeitsplatz im Büro oder er teilt ihn sich mit Kollegen, Kolleginnen. Auch hier hat man bereits die Erfahrungen gemacht, dass immer mehr Bewerber und Bewerberinnen nach dem Einsatz von Home Office nachfragen. Die Stadt Heilbronn bietet bereits für Arbeitsplätze, an denen es möglich ist, immerhin bei rund der Hälfte der 3.200 Beschäftigten, auch Homeoffice an. 

Zum Verständnis: Was ist Homeoffice und mobiles Arbeiten?

Mobile Arbeit ist laut Bundesarbeitsministerium, wenn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Arbeit von einem Ort aus erbringen, der nicht die eigentliche Betriebsstätte ist. Dabei kann entweder unterwegs oder zu Hause gearbeitet werden. Homeoffice wird deshalb häufig als eine Form von mobilem Arbeiten gesehen. Gesetzlich ist dieser Begriff bislang jedoch nicht definiert. Und gesetzlich verpflichtet, mobiles Arbeiten anzubieten, sind Arbeitgeber nicht, heißt es beim Bundesarbeitsministerium, auch die Ablehnung müsse nicht begründet werden. Gesetzlich definiert sind hingegen seit 2016 sogenannte Telearbeitsplätze. Darunter versteht der Gesetzgeber einen fest eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause. Dieser muss dann mehrere Voraussetzungen erfüllen und ist vertraglich festzuhalten.

Fakt ist jedenfalls, dass es für viele oder fast alle Unternehmen, wo Home Office überhaupt möglich ist, immer wieder das Verhältnis Präsenz zu Home Office hinsichtlich der Betriebsergebnisse zu hinterfragen. Denn: Der persönliche Kontakt und Austausch vor Ort in einem Unternehmen sind und bleiben wichtige Elemente der Zusammenarbeit.

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