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Datenschutzkonferenz hinterfragt kassenloses Kassieren

Dieser Beitrag ist Teil 11 von 27 in der Serie Technik für den Lebensmitteleinzelhandel

 Die Datenschutzkonferenz ist skeptisch gegenüber der neuen Technik

Datenschutz und Deutschland – zwei untrennbare Wörter. Sobald eine neue Technologie den Markt erobert, sind die Datenschützer nicht weit weg. So auch beim kassenlosen Kassieren. Der Arbeitskreis Videoüberwachung der Datenschutzkonferenz hat das Thema bei ihrer letzten Sitzung diskutiert. Es soll sichergestellt werden, dass die Händler das System nicht nutzen, um Profile von den Kunden erstellen zu können. Die Experten nehmen chinesische Pilotprojekte mit Gesichtserkennung als mahnenden Beispiele. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kunden wissen, wie die Modelle funktionieren. Nur so können sie sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden.

Datenschutzverordnung kein Hindernis

Grundsätzlich stellt die EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) kein Hindernis für kassenlose Filialen dar. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Datenverarbeitung transparent und datensparsam erfolgt. Zudem sollen die Betreiber von kassenlosen Märkten darauf achten, dass nur Kundendaten ausgewertet werden, bei denen die Kunden mittels einer App oder anderen Technologien eingewilligt werden. Für die Händler bedeutet das, dass sie den Datenschutz von vornherein mit in ihre Planung einbeziehen sollten. Dann bekommen sie keine Probleme mit den Datenschützern.

Foto: Rewe

Rewe geht mit gutem Beispiel voran

Vor kurzem hat am Kölner Neumarkt eine hybride Rewe-Filiale eröffnet. Die Kunden können sich hier mit einer App einchecken. Danach verarbeitet ein System welche Artikel aus dem Regal herausgenommen oder auch wieder hineingelegt wurden. Die Kunden können alle gewünschten Produkte direkt in ihre Tasche packen und der Einkauf wird dann automatisch beim Verlassen der Filiale abgebucht. Rewe versichert, dass keine Gesichtserkennung stattfindet. Das System kann die Kunden auch bei mehrmaligem Einkauf nicht wiedererkennen. Man erfasst lediglich Skelettmerkmale. Diese werden fortlaufenden Nummern zugeordnet. Da der Händler nur bestimmte Datenmerkmale erfasst, sehen die Datenschutzexperten hier kein großes Problem. Zudem beruht die von den Kunden genutzte App auf einem Einwilligungs-Modell. Deshalb ist der Rewe-Markt ein gutes Beispiel. Um jederzeit auf die neusten Änderungen im Datenschutz reagieren zu können, kooperiert Rewe eng mit der Datenaufsichtsbehörde NRW.

Foto: Rewe

Kassenloses Kassieren wird immer interessanter für die Händler. Glaubt ihr, dass sich das Modell langfristig durchsetzen kann? Wie steht ihr zu dem Datenschutz in diesem Zusammenhang? Bitte teilt eure Meinung zu diesem Thema mit uns auf Supermarkt Inside oder bei Facebook 

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Bilder: Archiv Supermarkt Inside

 

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