Branchen-News

Kartellamt geht im LEH neue Wege

Neue Bestimmung der Absatzmärkte im LEH, neuer Ansatz des Kartellamts!

Die Fusionskontrolle im LEH wird erneut verändert. Kartellamt geht im LEH neue Wege in der Bestimmung der Absatzmärkte. Statt Postleitzahlen nun Einzugsgebiete. Außer dem ein Ampelsystem. Auch besondere Kreativität bei der Bewertung der Beschaffungsmärkte. Damit wird der Ausgang der Verfahren weniger vorhersehbar.

Alte Postleitzahlenkarte hat beim Kartellamt ausgedient

Schon bei der Metro/Walmart-Übernahme legte das Kartellamt eine neue Karte zugrunde. Hierbei wurde Deutschland in 345 Markträume nach PLZ-Gebieten eingeteilt. Entscheidend für die Genehmigung einer Fusion sind die Marktanteilszuwächse in diesen Regionen. Auch bei der Edeka/Tengelmann-Entscheidung gab es Änderungen. Hier wurden die Großstädte ab 500.000 Einwohner zusätzlich in einzelne Stadtbezirke unterteilt.

Entscheidend ist beim Kartellamt jetzt das Einzugsgebiet

Kurz vor Weihnachten hat sich die Beschlussbehörde von dieser Methode bei SCP/Kaufland endgültig verabschiedet. Daher ist nun das Einzugsgebiet der Übernahmefiliale entscheidend. Hierbei wird bei der Prüfung der regionalen Absatzmärkte zwischen dem Kerngebiet und dem Einzugsgebiet unterschieden. Die Filiale erzielt im Kerngebiet dabei Zweidrittel, im Einzugsgebiet 90 Prozent der Umsätze.

Hier geht es zur kompletten Real-Liste: 16 x Globus & 92 x Kaufland!

Ein abgestuftes Ampelsystem bestimmt die Wettbewerbsbehinderung.

Deshalb  liegen im grünen Bereich: Marktanteile im EZG unter 40 Prozent und unter 35 Prozent im Kerngebiet. Dies ist nach Einschätzung der Wettbewerbshüter unproblematisch. Hingegen ist ab 40 Prozent in beiden Bereichen die Ampel auf Rot. Nur in begründeten Einzelfällen sind dann noch Zuwächse möglich.

Kritik gibt es beim Methodenmix des Kartellamt

Das Kartellamt hat bei Kaufland/SCP die Einzugsgebiete anhand von Payback-Daten bestimmt. Auch bei Edeka/SCP wird es so vorgehen. Durch das Verfahren wird Edeka aber etwa nur die Hälfte der angemeldeten Filialen genehmigt bekommen. Viele regionale Absatzmärke stehen hier auf Rot. Problematisch ist jedoch vor allem der Methodenmix. Bei Real wurden die Payback-Daten verwendet. Aber bei den Wettbewerbern hingegen die Fahrzeiten der Kunden. Dies führt deshalb zu unplausiblen und teils auch widersprüchlichen Ergebnissen, so kritisiert es der Kartell-Rechtsexperte Florian Haus von der Kanzlei Flick Glock Schaumburg. Er hat das Verfahren für Rewe begleitet.

Nicolas Kersten
Real in Heinsberg

Wettbewerbssituation wird  hypothetisch

Besondere Kreativität erfolgte darüber hinaus bei der Bewertung der Beschaffungsmärkte. Das Kartellamt geht hierbei davon aus, dass Real nicht verkauft wird, sondern schließt. Ihren Marktanteilen entsprechend wären dann Real-Märkte auch an mittelständische Unternehmen gegangen. SCP muss deshalb Einkaufsvolumen in Höhe von 200 Mio. Euro an Mittelständler abgeben. Vor allem würde damit der Verkauf an Kaufland und Edeka perspektivisch keine Behinderung auf der Beschaffungsseite darstellen.

Die Einzugsgebiete und das Ampelschema macht die Methode des Kartellamts sicherlich nachvollziehbarer. Was ist Eure Meinung dazu?

Schreibt uns auf Supermarkt Inside oder bei Facebook.

Fotos: Archiv Supermarkt-Inside

Trend

Nach Oben