Praxis-Tipps

Dramatische Szenen auf den Parkplätzen der Supermärkte!

Dieser Beitrag ist Teil 5 von 6 in der Serie Parkplätze

Weihnachtsgeschäft: Auf den Parkplätzen der Supermärkte sind Unfälle oft keine Seltenheit demzufolge kann hier schnell großer Frust oder Kundenunzufriedenheit entstehen.

Meistens pressiert es den Kunden. Nach der Arbeit noch schnell einkaufen. Zu Hause warten womöglich schon die hungrigen Kinder. Der Tag war voll, die Aufmerksamkeit lässt nach. In Gedanken sind viele Kunden beim Ausparken schon ganz woanders. Und Rums ist es passiert.  Auf der anderen Seite wollte ein Fahrer gleichzeitig ausparken. Dann knallt es. Zum Glück sind es in der Regel nur kleine Blechschäden, die auf den Parkplätzen der Supermärkte passieren. Aber auch die kosten Geld. Somit muss die Schuldfrage geklärt werden. Da wird der ein oder andere Kunde auch mal ungemütlich und laut. Die Nerven liegen schnell blank und die verunfallten Kunden wollen von der Marktleitung schnell eine Rechtsprechung. Demnach stellt sich die Frage, was zu tun ist?

Auch wenn es mit Warten und bürokratischem Aufwand verbunden ist, sollten die Unfallbeteiligten auf alle Fälle die Polizei rufen. Nicht immer kann deswegen die Schuldfrage geklärt werden. Aber gerade bei Leasing- oder Mietfahrzeugen ist es wichtig, den Unfall zu erfassen. Genauso wichtig sind Zeugen. Denn oft steht Aussage gegen Aussage. Zusätzlich sind Fotos vom Unfallgeschehen von Vorteil, da ist das Handy eine nützliche Hilfe. Damit lässt sich alles bei den Versicherungen besser dokumentieren. Wessen Versicherung nun letzten Endes zahlen muss, ist meistens schwierig zu erkennen. Auf alle Fälle kann die Versicherung von der Leistungsregulierung Abstand nehmen, auch wenn ein Unfallbeteiligter vorschnell am Unfallort seine Schuld zugegeben hat. Denn so klar ist die Sachlage oftmals nicht.

Auf Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung

Wichtig zu wissen, auf Parkplätzen von Supermärkten gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Aber Achtung, das bedeutet nicht, dass auch rechts vor links gilt! Denn die Fahrspuren auf Parkplätzen dienen vor allem dem Rangieren. Und dabei ist generell eine erhöhte Sorgfalt und besondere Rücksichtnahme geboten. Da kann der abgehetzte Kunde nicht auf seinem rechts vor links Recht bestehen. Außerdem gilt Schrittgeschwindigkeit. Wer zu schnell unterwegs war, muss mit einer Vollschuld rechnen und haftet dann zu 100 Prozent. Ansonsten enden die Verfahren meistens in einer Haftungsteilung. Das kann also durchaus auch mal bedeuten, dass der Geschädigte dennoch zahlen muss. Denn die Sachlage ist oftmals nicht hundertprozentig klar.

Was bekommt ihr diesbezüglich für Rückmeldungen? Gibt es beim Handel auch manchmal Beschwerden über die Situation auf den Parkplätzen? Was haltet ihr von diesem spannenden Thema?  Bitte schreibt uns indes eure Meinung auf Supermarkt Inside.

 

Fotos: Archiv Supermarkt-Inside

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