Parkplatz

Supermärkte kämpfen gegen Falschparker

Dieser Beitrag ist Teil 4 von 6 in der Serie Parkplätze

Ohne Parkscheibe bist du ein Falschparker

Die Parkraum-Überwachungsfirma Park & Control ist am Beispiel der Stadt Heilbronn unter anderem auf den Parkplätzen großer Supermärkte und Fachmärkten auf der Suche nach Falschparkern. Sie überprüft im Auftrag der Parkplatzbesitzer, ob auch wirklich in allen Fahrzeugen die dort vorgeschriebene Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe liegt. Sobald das Parkzeit Limit überschritten ist, klemmen die Kontrolleure flugs ein Mahnschreiben hinter den Scheibenwischer. In den letzten Monaten verteilte Park & Control reihenweise Knöllchen an Kunden, die die Parkscheibe vergessen hatten oder von dem zwingenden Bedarf der Scheibe einfach nichts wussten. Mit so einem “Strafzettel” wurde der Kauf einer günstigen CD zu einem teuren Spaß.

Überwachungsfirmen bekommen gesetzliche Unterstützung

Bis vor kurzem konnten sich Fahrzeughalter bei einem Parkverstoß noch aus der Haftung stehlen, indem sie abstritten, selber gefahren zu sein. Den möglichen Fahrer in der fraglichen Zeit musste niemand verraten. Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dieses Schlupfloch zu stopfen. Jetzt muss der Besitzer des falsch abgestellten PKW Farbe bekennen und mitteilen, wer den Wagen gefahren haben könnte. Damit unterstützt der Bundesgerichtshof die Firmen, die private Parkflächen vor ihren Läden zur Verfügung stellen. Aus Sicht des Richters muss jeder Kunde die Möglichkeit haben, sein Auto für die Zeit des Einkaufs vor dem Markt abstellen zu können. Fremd- oder Langzeitparker blockieren aber die Parfkläche, die vor allem in den Städten oft knapp ist.

Park & Control freut sich über BGH Urteil

Media Markt und Co können nicht selber vor ihren Läden stehen und Falschparker verscheuchen. Deshalb beauftragen sie Parkraum Überwachungs Firmen wie Park & Control. Die Firmenpolitik ist knallhart. Fehlt die Parkscheibe, sind bis zu 30 Euro Strafe fällig. Ist der Fahrzeughalter nicht selbst gefahren und weigert sich, den möglichen Fahrer zu verraten, bekommt er einen brisanten Mahnbrief mit angedrohten Strafen bis zu 600,- Euro. Viele Kunden verstehen dieses Geschäftsmodell nicht und sehen darin eine reine “Abzocke”.  Die angedrohten Strafen von Parkraum Überwachungsfirmen hatten vor Gericht bisher keinen echten Bestand. Mit dem Urteil des BGH hat sich die Sachlage komplett geändert. Park & Control freut sich darüber.

Wer will schon einen Fremdparker auf seinem privaten Parkplatz? Das Urteil des BGH verstärkt die Macht der Überwachungsfirmen.Was denkst du über das Urteil? Uns interessieren sowohl die Meinungen von Unternehmern als auch von Kunden. Bitte kommentiert auf Supermarkt Inside oder bei uns auf Facebook.

Bilder: Archiv Supermarkt Inside

 

 

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