Darf ein Händler unterschiedliche Preise verlangen, wenn der günstigere Preis nur über eine App erhältlich ist?

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Diese Frage beschäftigt zunehmend auch die Gerichte. Im Streit um die „Lidl Plus“-App hat das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel nun eine Klage gegen Lidl abgewiesen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Verbraucherschützer sehen in Rabattaktionen, die ausschließlich über die Lidl-App genutzt werden können, eine mögliche Benachteiligung bestimmter Kundengruppen. Im Fokus stehen insbesondere ältere oder behinderte Menschen sowie Verbraucher, die kein Smartphone nutzen.
Die Forderung des VZBV war entsprechend weitreichend: Lidl sollte die Rabattierung über seine App unterbinden. Doch das Gericht wies die Klage aus formalen Gründen zurück. Nach Auffassung des Gerichts war die betreffende gesetzliche Regelung nicht auf den vom VZBV verfolgten Verbraucherschutz ausgerichtet. Für die konkrete Frage sei daher das Landgericht zuständig.
Grundsatzfrage bleibt offen
Damit ist die eigentliche Diskussion keineswegs beendet. Denn die grundsätzliche Frage bleibt spannend: Wie weit dürfen Händler ihre Preisvorteile an die digitale Teilnahme der Kunden knüpfen?
Für Lidl und andere Lebensmittelhändler sind Loyalty-Apps längst ein wichtiger Bestandteil ihrer Kundenstrategie. Sie ermöglichen personalisierte Coupons, digitale Treueprogramme und eine deutlich präzisere Auswertung des Einkaufsverhaltens.
Für Verbraucher ohne Smartphone kann daraus allerdings ein spürbarer Nachteil entstehen: Der Preis an der Kasse hängt dann möglicherweise davon ab, ob der Kunde digital am jeweiligen Programm teilnimmt.
Das Thema wird den Handel weiter beschäftigen

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Die Entscheidung in Brandenburg ist deshalb vor allem ein Etappensieg für Lidl, aber keine grundsätzliche juristische Antwort auf die Frage nach der Gleichbehandlung bei App-Rabatten.
Klar ist: Die Digitalisierung des Lebensmittelhandels verändert nicht nur das Einkaufserlebnis, sondern zunehmend auch die Preislogik an der Kasse. Und genau dort dürfte die Diskussion um „Rabatt nur per App“ noch lange nicht beendet sein.
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