LEH verfehlt die Mehrweg-Quote, 70 Prozent scheint in weiter Ferne

Mehrweg sollte in Deutschland längst die Regel sein. Die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen jedoch ein ganz anderes Bild.

 

Davon ist der Getränkehandel weit entfernt. Besonders spannend wird die Frage, wer den politischen Druck künftig spüren wird.

70 Prozent Mehrweg bei Getränken – dieses Ziel steht seit Jahren im deutschen Verpackungsrecht. Doch die Realität sieht anders aus: 2024 lag der Mehrweg-Anteil bei gerade einmal rund 35 Prozent. Damit bleibt die Quote nicht nur deutlich hinter dem politischen Ziel zurück, sie stagniert zudem seit Jahren.

Ermittelt werden die Zahlen jährlich von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes. Besonders deutlich wird die Entwicklung im langfristigen Vergleich: Als die Pfandpflicht 2003 eingeführt wurde, lag der Mehrweg-Anteil noch bei mehr als 60 Prozent.

Bier bleibt der Mehrweg-Champion

Ein Blick in die einzelnen Getränkesegmente zeigt erhebliche Unterschiede. Beim Bier liegt der Mehrweg-Anteil bei beeindruckenden 78 Prozent. Auch Mineralwasser wird immerhin knapp zur Hälfte in Mehrweggebinden konsumiert.

Anders sieht es bei vielen anderen Getränken aus. Bei den 2022 zusätzlich von der Pfandpflicht erfassten Segmenten wie Säften, Wein, Spirituosen und Milchgetränken liegt der Mehrweg-Anteil gerade einmal bei rund 5 Prozent.

Parallel wächst Einweg weiter. Besonders die Getränkedose legt zu: 2024 stieg ihr Verbrauch um 8,2 Prozent auf 2,4 Milliarden Liter. Auch die Einweg-Kunststoffflasche bleibt mit einem Marktanteil von knapp 39 Prozent ein dominierendes Gebinde.

Viel Ziel, wenig Konsequenz

Politisch brisant ist vor allem eine andere Zahl: Für das Verfehlen der deutschen 70-Prozent-Quote gibt es keine Sanktionen. Das Bundesumweltministerium will dennoch am Ziel festhalten – als Signal an die Wirtschaft.

Ob dieses Signal ausreicht, darf allerdings bezweifelt werden.

Denn zusätzlichen Druck baut inzwischen die EU auf. Die neue Verpackungsverordnung PPWR sieht für Endvertreiber eine Mehrweg-Angebotsquote von 10 Prozent vor. Wer diese Vorgabe nicht sicherstellt, handelt ordnungswidrig; es können Geldbußen von bis zu 200.000 Euro drohen.

Damit könnte aus dem bisher weitgehend politischen Mehrweg-Ziel erstmals eine konkrete Herausforderung für den Handel werden.

Discounter besonders gefordert

Gerade für Discounter ist das Thema relevant. Ein großer Teil ihres Getränkesortiments basiert heute auf Einweg-Kunststoffflaschen. Gleichzeitig wird über Modelle diskutiert, mit denen Händler die EU-Vorgaben gemeinsam erfüllen könnten.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wird Mehrweg künftig tatsächlich zum Wettbewerbsfaktor – oder bleibt es bei politischen Zielmarken?

Die aktuellen Zahlen sprechen jedenfalls eine klare Sprache: Von 70 Prozent ist Deutschland noch weit entfernt. Und diesmal könnte der Druck nicht nur aus Berlin, sondern auch aus Brüssel kommen.

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