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An dieser Stelle möchte ich einmal als „alter“ Handelsmann einige Irrtümer aufklären, die sicher für viele interessant sind.

Biomichl / Foto: Supermarkt-Inside
Darf ich im Supermarkt oder Discounter schon vor dem Bezahlen die Weintrauben oder die Erdbeeren probieren?

Erdbeeren / Foto: Supermarkt-Inside
Das kennen die meisten von uns. Bevor ich die teuren Erdbeeren kaufe, muss ich doch erst probieren. Leider nicht erlaubt. Wer in einem Geschäft ein Produkt, wie eben eine Erdbeere Weintraube, macht sich bereits strafbar. Auch wenn viele Händler oder Händlerinnen das hinnehmen, ist es besser, wenn Sie lieber das Personal fragen, ob Probieren erlaubt sei. Wer die Packung Heidelbeeren also schon im Gang „testet“, begeht technisch gesehen Mundraub oder zumindest ein sehr unhöfliches Date mit dem Obstregal.
Verpflichtet Öffnen zum Kauf?

Foto: Supermarkt-Inside
“Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf”. Dieses Schild findet sich in vielen Einzelhandelsgeschäften. Auch diese Aussage ist falsch. Wenn man nichts kaputt macht, darf man schon mal in eine Verpackung schauen, um zu sehen, ob alles in Ordnung ist. Allerdings darf die Verpackung nicht beschädigt werden. Bei Lebensmitteln gilt dies nicht, wenn durch das Öffnen die Ware unverkäuflich wird. Erlaubt ist auch, ein Parfüm oder ein Duschgel aufzuschrauben, um daran zu riechen. Dabei gilt, dass kein Produkt aus der Verpackung tritt und die Verpackung und der Verschluss sauber bleiben.
Darf ich die Waren vor dem Bezahlen in meine mitgebrachte Tasche packen?

Foto: Supermarkt-Inside
Nach dem Ende der Plastiktüten (was auch ok ist), bringen die Menschen beim Einkaufen meist ihre eigenen Taschen oder Einkaufsbehältnisse mit.
Aber es ist tatsächlich so, wer beim Einkaufen die noch nicht bezahlte Ware in seine eigene mitgebrachte Tasche oder Leinenbeutel packt, macht sich tatsächlich strafbar. Denn das Einpacken von unbezahlten Waren außerhalb des Einkaufswagens oder des Einkaufskorbs des Supermarktes oder Discounters kann als Diebstahl gedeutet und entsprechend geahndet werden. Auch hier gilt, einen Einkaufswagen zu benutzen und die eigenen Einkaufstaschen besser im Auto zu belassen.
Mir ist eine Flasche im Supermarkt herunter gefallen? Muss ich die nun bezahlen?

ALDI stellt auch gekühlte Fleisch- und Wurstwaren vollständig auf Haltungsformen 3 und 4 um Bildrechte: ALDI Fotograf: ALDI
Das ist sicher fast jedem oder jeder schon beim Einkaufen passiert.
Es fällt einem beim Gang durch den Laden eine Flasche herunter oder ein Joghurtbecher platzt auf. Was die wenigsten wissen: Eigentlich müssen sie den Schaden ersetzen, auch wenn sie das Produkt noch nicht gekauft haben. Normalerweise verzichten die Geschäfte allerdings aus Kulanz auf eine Erstattung.
Ich habe mein Sparschwein entleert. Darf ich mit viel Kleingeld bezahlen?

Quelle: https://unsplash.com/de/fotos/-UHwplGwsBFs
Ein Supermarkt oder Einzelhändler ist in Deutschland gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50 einzelne Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Diese Regelung basiert auf dem Münzgesetz (MünzG) und europäischem Recht, um den Betriebsablauf an der Kasse nicht zu stören.
Ich hab was Falsches eingekauft. Darf ich problemlos umtauschen?

Foto: Supermarkt-Inside
Manchmal auch ärgerlich, wenn man die „falschen“ Nudeln gekauft hat.
Die Packung ist noch in Ordnung, der Kassenbon vorhanden. Fakt ist, das die Kundschaft kein Recht auf einen Umtausch von Waren, die sie irrtümlich erworben haben. Wenn ein Umtausch erfolgt, nur auf Kulanz des Händlers. Anders ist die Lage, wenn Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben sind. Dann muss die Ware zurück genommen werden.
Da habe ich mal Glück gehabt und im Laden 20 Euro auf dem Boden gefunden. Darf ich das behalten?

Foto: Supermarkt-Inside
Auch das ist verboten, denn das Geld gilt als Besitz des Supermarktes. Man muss es, wenn man es findet, dem Händler (Inhaber) geben. Funde bis 10 Euro in bar können Sie behalten. Summen über 10 Euro müssen Sie ins Fundbüro bringen. Diese Regeln gelten auch für Gegenstände, wobei deren Wert entscheidend ist. Erhebt innerhalb von sechs Monaten die eigentliche Besitzerin oder der Besitzer keinen Anspruch, gehört der Fund Ihnen. Andernfalls gibt es Finderlohn.
Vor dem Wiegen das Grün vom Blumenkohl entfernen.

Foto: Supermarkt-Inside
Bei Stückartikel ok, bei Kilopreisen nicht. Denn der Kilopreis wird ausnahmslos inklusive des „Grüns“ berechnet. Die Regel gilt übrigens nicht für alle Gemüse- und Obstsorten. So dürfen die Blätter von Kohlrabi entfernt und in den dafür vorgesehenen Mülleimer in der Abteilung geworfen werden. Übrigens: Fragen hilft immer.
Einkaufswagen oder Korb mit nach Hause nehmen.

Foto: Supermarkt-Inside
Es gibt immer Menschen, die sich einen Einkaufswagen nehmen, um die gekauften Waren dann mit nach Hause nehmen. Erlaubt ist das nicht: Wagen und Körbe sind das Eigentum des Supermarkts. Sie dürfen nicht außerhalb des Geländes verwendet werden. Die Einkaufswagen stellen auch einen oft nicht geringen Wert dar.
An der Schnellkasse mehr als 10 Artikel bezahlen.

Foto: Supermarkt-Inside
„Nur bis zu 10 Artikel“ oder in manchen Geschäften auch nur bis „7 Artikel“ ist kein unverbindlicher Serviervorschlag, sondern eine mathematische Grenze. Wer versucht, den Wocheneinkauf für eine fünfköpfige Familie durch die Schnellkasse zu schleusen, zieht den Zorn der Pendler auf sich, die nur ein belegtes Brötchen wollen. Also bitte, anstellen und warten.
In eigener Sache.

Mobile Payment mit Smartphone an der Kasse im Einzelhandel im Gartencenter
Auch wenn Ihr Smartphone super ist, aber die gesamte Warteschlange muss nicht live miterleben, wie deine Mutter dir erklärt, welche Sorte Klopapier die sanfteste ist. Auch das exzessive Abhören von Sprachnachrichten auf Lautsprecher verwandelt die Kasse in eine unfreiwillige Reality-Show.
Mehr dazu im neuen Buch von Hans Günter Lemke im Buchfachhandel oder beim Autor erhältlich. Internet: lemke-training.de
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Fotos: Archiv Supermarkt-Inside und wie gekennzeichnet





