- Finger weg vom Sonntag!
- E-Tankstellen fordern den Handel heraus
- Arbeitgeber in der Nachweis-Pflicht
- Was bringt Nutri Score?
- Verändert Corona die Öffnungszeiten?
- Nationale Holding sorgt für Aufregung in Polen
- CBD bei den Drogeristen: was können Kunden erwarten?
- Moderne Zeiten – gibt es Cannabis und Grinder bald im Supermarkt?
- Tipps zum Schutz Ihrer Daten beim surfen im Netz
- Mehr Transparenz im Supermarkt: Ein Ausblick in die Zukunft
- Wer wird Cannabis verkaufen dürfen? Apotheke oder Coffeeshop?
- TATORT: „Der Zigaretten-Automatenfall“
- Bundeskartellamt mit spektakulären Jahresbericht, auch Real im Fokus!
- Die Preisangabenverordnung macht Probleme
- Neues Chaos bei der Pfandauszeichnung?
- Mehr Nutri- Score Kennzeichnung im LEH nötig?
- Bundesarbeitsgericht: Verjährung von Urlaubsansprüchen nur noch mit Hinweis
- Mehrweg! Mal wieder ein neues Gesetz…
- Bundesarbeitsgericht: Urlaubsverjährung – was Arbeitgeber wissen und beachten sollten
- Insolvenzverfahren über Warenhauskette Galeria eröffnet.
- Pleite? Ist mein Unternehmen noch zahlungsfähig?
- Containern: Diebstahl oder Heldentat!
- Eilmeldung: Rückruf bei MAGGI
- “Skimpflation”: Wenn Hersteller auch noch an der Qualität sparen….
- Zigaretten: Schockbilder müssen auch auf SB-Automaten abgebildet sein.
- Für unsere privaten Kaufleute: 12 Steuertipps für Erbengemeinschaften
- Das Drama um Rene‘ Benko geht weiter.
- Elektroschrott sorgt für schlechte Stimmung!
- Flüssiggas im Supermarkt: Checkliste für eine sichere Grill- und Campingsaison…
- Kommen gesunde Kassen in die Supermärkte?
- Verkaufsverbot für Junkfood?
- Kommt die digitale Stechuhr zum Schutz der Arbeitenden ?
- All diese Pfandflaschen sind ab 2025 verboten….
- Elektroschrott: Lidl, Hornbach und Ikea unter Druck…
- Strengere Vorgaben für den Handel bei Preisreduzierungen.
- Gesetzliche Vorgaben sorgen für Transparenz bei Lebensmittelverpackungen
- Worauf Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen achten müssen
- Lebensmittel-Kennzeichnung in der EU oft irreführend
In der aktuellen Diskussion um sogenannte “Mogelpackungen” bei Lebensmitteln weist der Lebensmittelverband Deutschland darauf hin, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits Transparenz und Klarheit bieten.
Lebensmittelverpackungen: Lebensmittel müssen eine gut sichtbare Nettofüllmengenangabe tragen
Lebensmittelverpackungen unterliegen den Vorschriften der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) sowie der Preisangabenverordnung und gewährleisten so wichtige Kennzeichnungen für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Nach der LMIV müssen vorverpackte Lebensmittel eine gut sichtbare Nettofüllmengenangabe tragen, die angibt, wie viel tatsächlich enthalten ist. Nach der Preisangabenverordnung ist immer der Grundpreis anzugeben, der deutlich macht, was ein Lebensmittel auch unabhängig von der konkreten Füllmenge “kostet”, denn die Angabe ist immer bezogen auf ein Kilogramm/Liter bzw. 100g/ml. “Mit diesen Informationen können die Verbraucherinnen und Verbraucher Preise und Mengen unterschiedlicher Produkte immer verlässlich vergleichen”, so Dr. Vanessa Kluge, Referentin für Lebensmittelrecht beim Lebensmittelverband. Eine Veränderung bzw. ein Austausch von Zutaten, der bei krisenbedingter Rohstoffverknappung auch durchaus marktgetrieben sein kann, wird zudem durch die Zutatenliste dargestellt. “Natürlich liegt es im Interesse der Hersteller, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu erhalten. Die Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist im Übrigen immer verboten. Zusätzliche freiwillige Hinweise auf veränderte Zutaten oder Mengen können selbstverständlich erfolgen und können auch als Wettbewerbsvorteil genutzt werden”, betont Dr. Kluge.
Alle Kennzeichnungselemente wie Mengenangaben werden durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert und auf ihre Richtigkeit geprüft. Darüber hinaus kann jeder Mitbewerber oder Verbraucherverband, der eine Verpackung für irreführend hält, diese gerichtlich prüfen lassen. “Die rechtlichen Vorgaben und Kontrollen sind so ausgelegt, dass sie Transparenz und Fairness im Markt sicherstellen”, erklärt Dr. Kluge.
Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette “von Acker bis Teller”, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.
Bitte schreibt uns indes eure Meinung zu diesem spannenden Thema auf Supermarkt Inside und meldet euch gleich auf der Startseite zum unserem kostenlosen Report an!
Bilder: Archiv Supermarkt-Inside
Content: Pressemitteilung des Lebensmittelverband Deutschland e. V.vom 8.11.2024