Lidl hält an Preissenkungs-Kampagne fest – Gericht rügt Werbung als irreführend

Foto: Supermarkt Inside / Lidl Werbung 31.7.2025 Heilbronner Stimme
Die groß angekündigte Kampagne „Unsere größte Preissenkung aller Zeiten“ sollte ein klares Signal senden: Der Discounter Lidl wollte mit dauerhaft günstigeren Preisen neue Maßstäbe im Wettbewerb setzen. Doch nun hat das Landgericht Heilbronn der Werbeaussage einen Dämpfer verpasst. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburgurteilte das Gericht überraschend schnell: Die Aussage „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ sei irreführend und müsse künftig unterlassen werden. Der Discounter selbst zeigt sich davon allerdings wenig beeindruckt – und hält weiterhin an der zentralen Botschaft seiner Preissenkungsstrategie fest.
Gericht sieht Verbraucher getäuscht

Screenshot Werbung KW 9/2023
Die Richter machten in ihrer Urteilsbegründung deutlich, warum sie die Werbekampagne kritisch bewerten. Aus Sicht des Gerichts entsteht beim durchschnittlichen Kunden der Eindruck, dass in seiner eigenen Filiale tatsächlich 500 Produkte günstiger geworden sind. Genau das war jedoch nicht der Fall.
Lidl hatte die Zahl anders berechnet: Die 500 reduzierten Artikel setzten sich aus regionalen und bundesweiten Preissenkungen zusammen. Teilweise wurden außerdem verschiedene Geschmacksrichtungen oder Varianten eines Produkts einzeln gezählt. So konnte etwa ein Joghurt in mehreren Sorten jeweils als eigener Artikel gelten. Das Gericht stellte klar, dass Verbraucher solche Differenzierungen in der Praxis kaum nachvollziehen können. Entscheidend sei die Erwartung im Alltag: Kunden gehen davon aus, dass eine so konkrete Zahl auch direkt im eigenen Markt spürbar ist.
Eine Fußnote in der Werbung sollte diese Details erklären. Doch laut Gericht reicht ein solcher Hinweis nicht aus, um eine potenzielle Irreführung zu korrigieren. Selbst wenn die Fußnote wahrgenommen werde, ändere sie nichts am zentralen Eindruck der Werbeaussage.Bemerkenswert war auch der schnelle Ablauf des Verfahrens. Normalerweise wird ein Urteil in Zivilprozessen erst Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet. In diesem Fall entschied die Kammer jedoch unmittelbar.
Streit um die geheime Produktliste

Besonders kurios verlief die Diskussion um die Liste der angeblich 500 preisreduzierten Produkte. Lidl erklärte im Prozess, dass diese Liste existiere – sie sei jedoch streng vertraulich. Nur eine kleine Gruppe von Mitarbeitern kenne die vollständige Aufstellung, hieß es. Der Discounter bot sogar an, die Liste dem Gericht vorzulegen – allerdings nur unter der Bedingung, dass sie geheim bleibt und nicht öffentlich gemacht wird.
Diese ungewöhnliche Forderung sorgte im Gerichtssaal für Stirnrunzeln. Am Ende spielte die Liste für das Urteil jedoch gar keine entscheidende Rolle. Die Richter erklärten, dass bereits die grundsätzliche Wirkung der Werbeaussage ausreiche, um eine Irreführung festzustellen.
Ein weiterer Punkt der Kritik: Selbst wenn tatsächlich 500 Produkte reduziert worden wären, verteilen sich diese auf rund 3500 Filialen in Deutschland. Rein rechnerisch könnte das im Extremfall bedeuten, dass in einer einzelnen Filiale nur ein Artikel günstiger wird. Für Verbraucher sei diese Dimension kaum erkennbar. Genau darin sieht das Gericht den Kern des Problems.
Lidl bleibt bei seiner Strategie

Foto: Supermarkt-Inside
Trotz der Niederlage vor Gericht zeigt sich Lidl unbeeindruckt. Deutschland-Chef Friedrich Fuchs betonte nach dem Urteil, dass im Mai 2025 tatsächlich 500 Produkte auf einen Schlag im Preis gesenkt worden seien. Das Urteil ändere nichts an den „Fakten an der Kasse“, erklärte der Manager. Ob der Discounter gegen die Entscheidung vorgehen wird, ließ er zunächst offen.
Klar ist jedoch: Die aggressive Preisstrategie bleibt ein zentrales Element im Wettbewerb des Discounters. Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten setzen Handelsunternehmen verstärkt auf Preisaktionen, um Kunden in die Filialen zu locken. Die Kampagne war dabei bewusst groß inszeniert worden – mit Werbung auf nahezu allen Kanälen. Für Lidl ging es nicht nur um einzelne Produkte, sondern um ein starkes Signal im hart umkämpften Discountmarkt.
Der Fall zeigt allerdings auch, wie sensibel Werbeaussagen im Lebensmittelhandel geworden sind. Verbraucher achten zunehmend auf Transparenz und erwarten klare, nachvollziehbare Aussagen. Gerichte wiederum prüfen solche Versprechen immer genauer Für Lidl bleibt damit ein Balanceakt: Einerseits will der Discounter mit spektakulären Preiskampagnen Aufmerksamkeit erzeugen. Andererseits dürfen die Botschaften nicht so zugespitzt sein, dass sie rechtlich angreifbar werden.
Fest steht: Der Preis bleibt das wichtigste Schlachtfeld im deutschen Lebensmittelhandel – und spektakuläre Rabattaktionen werden auch künftig ein zentraler Teil dieses Wettbewerbs sein.
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