Ladendiebstahl: HDE fordert mehr Rechtssicherheit bei KI-Überwachung.

HDE fordert mehr Rechtssicherheit bei KI- Überwachung. Starker Widerspruch von Landensdatenschützern.

Fakt ist, dass laut einer Studie des EHI (Eurohandelsinstitut) die Ladendiebstähle in Deutschland in den vergangenen Jahren zugenommen haben, auch wenn im letzten Jahr die angezeigten Fälle ein Minus aufzeichneten. Dies ist jedoch nur eine Dunkelziffer, da die meisten Diebstähle nicht entdeckt oder angezeigt werden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl erfasster einfacher Ladendiebstähle 2025 gegenüber dem Vorjahr um knapp 6% auf gut 357.600 Fälle. Zudem wurden rund 25.400 schwere Ladendiebstähle registriert und damit etwa so viele wie 2024. Der Einzelhandel sieht für den Anstieg mehrere Ursachen.

Nach Angaben des HDE sei zuletzt eine Zunahme bandenmäßig organisierter Kriminalität verzeichnet worden. Der Branchenverband führt zudem eine geringere Akzeptanz rechtlicher Regelungen und Defizite bei der Strafverfolgung als Grund an, weil die Abschreckungswirkung nicht mehr ausreichend ist. Nun kommt es immer mehr zur Diskussion, wie Künstliche Intelligenz (KI) als Mittel zur Ladendiebstahlvorbeugung eingesetzt werden kann. Um Ladendiebstahl effektiver einzudämmen, fordert der Handelsverband HDE, dass auch KI-unterstützte Videoüberwachung in Einzelhandelsgeschäften generell zulässig sein sollte und sich mögliche Ladendiebe nicht unter dem Schutzmantel des Datenschutzes verstecken dürfen.  Der Verband pocht nun auf eine baldige  Klarstellung in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Viel Widerspruch gegen Änderung vom Datenschutzgesetz in Sache KI.

Die Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg lehnten es bisher ab, das Datenschutzrecht zugunsten von KI-gestützter Videoüberwachung zu ändern. Die Begründung lautet dazu, dass eine Einsetzbarkeit von KI auch eine  Einzelfallbetrachtung ist, die nicht pauschal gesetzlich erlaubt werden sollte. Dieser Meinung waren alle drei Datenschutzbehörden. des Weiteren wurde die Ablehnung argumentiert, dass der Einsatz von KI-gestützten Kamerasystemen eine größere rechtliche Herausforderung darstellt, als die bisherige traditionelle Kameraüberwachung, da die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der KI-Systeme oft nicht gegeben seien. Weiter wird angemerkt, dass auch rechtliche Unsicherheiten in der Bewertung entstehen, weil durch die Komplexität der KI-Algorithmen, diese oft von den Anwendern selbst nicht vollständig verstanden oder erklärt werden können.

Die Frage, wie und auf welcher Grundlage die KI-Systeme Bilddaten analysieren und gegebenenfalls eigenständig Entscheidungen treffen, sei aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht immer eindeutig zu beantworten, so die Datenschützer weiter in ihrer Begründung. Auch gibt es weder Beschwerden noch Beratungsanfragen zur KI-Videoüberwachung.

Ein Ausblick.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Einzelhandel wird in Deutschland in den kommenden Jahren in vielen Bereichen stark zunehmen. Dazu gehört auch das gesamte Thema der Ladendiebstahlprävention. 

KI kann dabei helfen, verdächtige Verhaltensmuster zu erkennen, ohne dass ständig Personal eingreifen muss. Moderne Systeme analysieren beispielsweise Bewegungen im Geschäft, ungewöhnliche Griffmuster an Regalen oder Manipulationen an Selbstbedienungskassen. Besonders Self-Checkout-Bereiche gelten als sensibel, da dort häufiger Waren absichtlich oder unbeabsichtigt nicht gescannt werden. KI-gestützte Kameras können erkennen, wenn ein Artikel in die Tasche gelegt wird, ohne dass zuvor ein Scanvorgang stattgefunden hat. Einige Systeme arbeiten sogar in Echtzeit und warnen Mitarbeitende sofort und unmittelbar.

Es ist jedoch auch richtig, dass hierbei auch immer über datenschutzrechtliche Maßnahmen diskutiert werden muss.

In Zukunft wird erwartet, dass KI-Lösungen noch präziser und gleichzeitig unauffälliger werden. Durch die Verbindung von Kameradaten, Kassensystemen und Warenwirtschaft können verdächtige Situationen automatisch bewertet werden. Auch Gesichtserkennung wird immer wieder diskutiert, ist in Deutschland jedoch aufgrund strenger Datenschutzgesetze rechtlich stark eingeschränkt. Der Schutz personenbezogener Daten bleibt ein zentraler Punkt, da viele Verbraucher und Verbraucherinnen eine permanente Überwachung kritisch sehen.

Insgesamt zeigt sich jedoch, dass KI im Kampf gegen Ladendiebstahl in Deutschland eine immer größere Rolle spielen wird. Sie könnte den Handel sicherer und effizienter machen, gleichzeitig aber auch die Debatte über Datenschutz, Privatsphäre und den verantwortungsvollen Umgang mit Technologie weiter verstärken. 

Bis hier eindeutige Klarheit herrscht, müssen die Unternehmen mit den bisherigen Maßnahmen wie offener Videoüberwachung oder, was immer trotz aller Technik wichtig ist, mit regelmäßigen  Schulungen des Personals auskommen.

 

Was haltet ihr von diesem spannenden Thema?  Bitte schreibt uns indes eure Meinung auf Supermarkt Inside.

Fotos: Archiv Supermarkt-Inside und wie gekennzeichnet

Das könnte Sie auch interessieren