REWE-News

Die Belegausgabepflicht ab 2020 erhitzt die Gemüter

Dieser Beitrag ist Teil 13 von 13 in der Serie Rewe 2019

Rewe hat eine Antwort…

Elektronischer Kassenbon per Mail spart Papier ein

Geplante Belegausgabepflicht verursacht 2020 jährlich 140.000 Kilometer mehr Einkaufszettel

REWE setzt sich für Ressourcenschonung ein – auch beim Kassenbon: Seit Dezember gibt es den neuen REWE eBon. REWE-Kunden können sich den Kassenbon als elektronische Datei an ihre E-Mail-Adresse senden lassen. Der automatische Ausdruck des Einkaufszettels entfällt dann. Dadurch können die Kunden mithelfen, die negativen Auswirkungen der zum 1. Januar 2020 beginnenden Pflicht zur Belegausgabe zu mindern.

“Bon auf Wunsch”

Bisher haben die meisten REWE-Märkte auf den Druck eines Kassenbons verzichtet, wenn die Kunden das wünschen. Der “Bon auf Wunsch” hat einen Beitrag dazu geleistet, jährlich Hunderte Tonnen Papier einzusparen und Littering, also das unachtsame Wegwerfen von Kassenbons, zu vermeiden. Wenn zum Jahreswechsel das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in §146a Abs. 2 Satz 1 AO in Kraft tritt, muss in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ein Papierbeleg ausgehändigt werden. REWE rechnet dadurch mit einem zusätzlichen Papierverbrauch von 632 Tonnen oder 140.000 Kilometer mehr Einkaufszetteln. Aktuell stellt REWE die Kassensysteme entsprechend um, so dass Kunden, die explizit keinen Papierbonausdruck wünschen, dennoch einen erhalten, weil der Konzern dazu verpflichtet ist. Angesichts gestiegener Erwartungen der Kunden an Nachhaltigkeit stellt die Belegausgabepflicht einen erheblichen Rückschlag im Bemühen des Handelsunternehmens um Ressourcenschonung dar.

Einkaufsnachweise digital zu archivieren

REWE verbindet mit dem eBon zumindest für einen Teil der Kunden die Möglichkeit, den Druck des Kassenbons einzusparen und gleichzeitig die Einkaufsnachweise digital zu archivieren. Zur Teilnahme am REWE eBon kann sich jeder Kunde mit einem REWE-Kundenkonto und einer PAYBACK-Karte anmelden. Dazu müssen nur die Vorteile im REWE-Kundenkonto unter dem Menüpunkt “Mein PAYBACK” freigeschaltet werden. Sobald der Kunde danach seine PAYBACK-Karte im REWE-Markt scannt, erhält er automatisch seinen Kassenbon im PDF-Format sicher und schnell an die im REWE-Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Ein zusätzlicher Papierbon wird dann nicht mehr automatisch gedruckt. Wenn Artikel abgewogen werden müssen, ist der Druck des Einkaufsbelegs aktuell weiterhin nötig.

Chronologische Speicherung aller eBon-PDFs

Neben dem Versand per E-Mail erfolgt außerdem eine chronologische Speicherung aller eBon-PDFs im jeweiligen REWE-Kundenkonto. So kann der Kunde auf rewe.de seine Einkäufe übersichtlich aufrufen und einsehen. Der eBon wird außerdem für Gewährleistungs- und Garantiefälle akzeptiert. Auf Wunsch des Kunden kann aber weiterhin zusätzlich ein Papierbon für den aktuellen Einkauf vom Kassenmitarbeiter ausgedruckt werden.

Was haltet ihr von diesem neuen Gesetz und was haltet ihr von der Rewe-Lösung? Bitte kommentiert hier oder bei uns auf Facebook.

 

Original Presse-Content von: REWE Markt GmbH 17.12.2019

Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

 

Serien Navigation<< Rewe Dortmund im “Schulterschluss” mit Kaufpark

Trend

Nach Oben