- Finger weg vom Sonntag!
- E-Tankstellen fordern den Handel heraus
- Arbeitgeber in der Nachweis-Pflicht
- Was bringt Nutri Score?
- Verändert Corona die Öffnungszeiten?
- Nationale Holding sorgt für Aufregung in Polen
- CBD bei den Drogeristen: was können Kunden erwarten?
- Moderne Zeiten – gibt es Cannabis und Grinder bald im Supermarkt?
- Tipps zum Schutz Ihrer Daten beim surfen im Netz
- Mehr Transparenz im Supermarkt: Ein Ausblick in die Zukunft
- Wer wird Cannabis verkaufen dürfen? Apotheke oder Coffeeshop?
- TATORT: „Der Zigaretten-Automatenfall“
- Bundeskartellamt mit spektakulären Jahresbericht, auch Real im Fokus!
- Die Preisangabenverordnung macht Probleme
- Neues Chaos bei der Pfandauszeichnung?
- Mehr Nutri- Score Kennzeichnung im LEH nötig?
- Bundesarbeitsgericht: Verjährung von Urlaubsansprüchen nur noch mit Hinweis
- Mehrweg! Mal wieder ein neues Gesetz…
- Bundesarbeitsgericht: Urlaubsverjährung – was Arbeitgeber wissen und beachten sollten
- Insolvenzverfahren über Warenhauskette Galeria eröffnet.
- Pleite? Ist mein Unternehmen noch zahlungsfähig?
- Containern: Diebstahl oder Heldentat!
- Eilmeldung: Rückruf bei MAGGI
- “Skimpflation”: Wenn Hersteller auch noch an der Qualität sparen….
- Zigaretten: Schockbilder müssen auch auf SB-Automaten abgebildet sein.
- Für unsere privaten Kaufleute: 12 Steuertipps für Erbengemeinschaften
- Das Drama um Rene‘ Benko geht weiter.
- Elektroschrott sorgt für schlechte Stimmung!
- Flüssiggas im Supermarkt: Checkliste für eine sichere Grill- und Campingsaison…
- Kommen gesunde Kassen in die Supermärkte?
- Verkaufsverbot für Junkfood?
- Kommt die digitale Stechuhr zum Schutz der Arbeitenden ?
- All diese Pfandflaschen sind ab 2025 verboten….
- Elektroschrott: Lidl, Hornbach und Ikea unter Druck…
- Strengere Vorgaben für den Handel bei Preisreduzierungen.
- Gesetzliche Vorgaben sorgen für Transparenz bei Lebensmittelverpackungen
- Worauf Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen achten müssen
- Lebensmittel-Kennzeichnung in der EU oft irreführend
Rechtssicher und wirksam: Worauf Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen achten müssen
- Wirtschaftliche Herausforderungen sorgen dafür, dass mitunter kein Weg an einem Personalabbau vorbeiführt – Möglichkeiten, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden
- Arbeitgeber müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten – die rechtlichen Rahmenbedingungen inklusive der aktuellen Rechtsprechung sind maßgeblich
- Eine gute und sozialverträgliche Vorbereitung spart Zeit, Geld und Nerven – neben Kündigungen gibt es für Unternehmen bei Restrukturierungsbedarf vielfältige Handlungsoptionen
Die nach wie vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen sorgen dafür, dass für Unternehmen mitunter kein Weg an betriebsbedingten Kündigungen von Mitarbeitenden vorbeiführt. Franz Orth, Fachanwalt für Arbeitsrecht am Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun, erläutert, wie Unternehmen, die Arbeitsplätze abbauen müssen, solche Kündigungen rechtssicher und wirksam aussprechen und welche Möglichkeiten es gibt, betriebsbedingte Kündigungen gegebenenfalls zu vermeiden.
„Um notwendige Anpassungen im Personalbereich vorzunehmen und damit den wirtschaftlichen Fortbestand eines Unternehmens sicherzustellen, gibt es mehrere Möglichkeiten – und nicht alle davon umfassen automatisch Kündigungen“, sagt Orth. „Im ersten Schritt können Unternehmen die Zahl der Leiharbeiter verringern, die sie einsetzen oder die Einführung von Kurzarbeit prüfen, um in einem solchen Fall gegenzusteuern – idealerweise lässt sich so ein Personalabbau sogar vermeiden. Alternativ können Unternehmen beispielsweise Änderungskündigungen, Transfergesellschaften und Outplacement nutzen.“
Wenn kein Weg an betriebsbedingten Kündigungen vorbeiführt
Wenn betriebsbedingte Beendigungskündigungen nicht mehr zu vermeiden sind – etwa, weil Teams verkleinert werden müssen oder das gesamte Unternehmen saniert werden muss – ist es laut Orth maßgeblich, die genauen Bedingungen und den Umfang dieser Anpassungen mit den zuständigen Arbeitnehmervertretungen – also etwa einem Betriebsrat – zu besprechen. „Gerade bei einer größeren Anzahl an geplanten Kündigungen müssen die gewünschten Maßnahmen gemeinsam verhandelt, konkret ausgearbeitet und in einem sogenannten Interessensausgleich sowie einem Sozialplan vertraglich festgehalten werden“, erläutert der Arbeitsrechtsexperte.
Rechtliche Voraussetzungen erfüllen
Die unternehmerische Freiheit ist im deutschen Kündigungsschutzrecht erheblich zugunsten der Berufsfreiheit der Arbeitnehmenden eingeschränkt. Dabei ist jeder Kündigungstyp an recht klare rechtliche Vorgaben gebunden und der Arbeitgeber soll ab einer bestimmten Unternehmensgröße und Anzahl von Mitarbeitenden Arbeitsverträge nicht frei nach eigenem Ermessen kündigen können. „Erfüllt ein Arbeitgeber aber die rechtlichen Voraussetzungen, kann er Kündigungen wirksam aussprechen,“ sagt Orth. „Wichtig ist dabei, dass Unternehmen den im Kündigungsschutzrecht besonders bedeutsamen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Denn er prägt nicht nur die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern führt auch zu differenzierten Einzelfallbewertungen, die von der Rechtsprechung teils zu Gunsten der Arbeitnehmenden und teils zugunsten der Arbeitgeber angewendet sind.“
Das Risiko von unwirksamen Kündigungen reduzieren
Unternehmen sollten bei der Vorbereitung einer oder mehrerer betriebsbedingter Kündigungen unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen inklusive der aktuellen Rechtsprechung im Blick behalten. Diese werden nicht nur für eine gegebenenfalls erforderliche Betriebsratsanhörung, sondern auch für spätere Gerichtsverfahren relevant. Um das Risiko von unwirksamen Kündigungen zu reduzieren, ist es daher immer lohnend, sich rechtliche Beratung und Unterstützung holen. „Denn eine unwirksame Kündigung ist für den Arbeitgeber in der Regel sehr kostspielig und kann im Ergebnis zudem organisatorisch aufwändig werden“, sagt Orth.
Neben der sozialen Auswahl der Mitarbeitenden, denen gekündigt werden muss, gehören zu den Faktoren für rechtssichere und wirksame Kündigungen auch die übrige Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Darlegung der dringenden betrieblichen Erfordernisse, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen. Ein größerer Personalabbau erfordert zudem eine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit. „Fakt ist: Eine gute und sozialverträgliche Vorbereitung der Personalmaßnahme spart im Nachgang Zeit, Geld und Nerven – sowohl auf Seiten der Arbeitnehmenden als auch auf der Arbeitgeberseite“, fasst Orth zusammen.
Überalterung der Belegschaft vorbeugen
Ein weiterer Aspekt, den Arbeitgeber im Blick behalten müssen: Ein Personalabbau im Rahmen von Restrukturierungen, erst recht während eines Insolvenzverfahrens, kann die demografische Struktur eines Unternehmens substanziell verändern. Denn im Rahmen einer Sozialauswahl muss festgelegt werden, wer unter den vergleichbaren Arbeitnehmenden im Betrieb am wenigsten schutzwürdig ist. Die dafür maßgeblichen gesetzlichen Kriterien der Sozialauswahl sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, etwaige Unterhaltspflichten und gegebenenfalls eine Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung. „Bei Anwendung dieser Kriterien gelangen Arbeitgeber oftmals zu dem Ergebnis, dass gerade jüngere Arbeitnehmende weniger schutzbedürftig sind und deshalb sie diejenigen sind, die bei betriebsbedingten Kündigungen zuerst ihren Arbeitsplatz verlieren. Allerdings kann, um einer Überalterung der Belegschaft vorzubeugen, die Sozialauswahl innerhalb von definierten Altersgruppen durchgeführt werden“, beschreibt Orth eine Möglichkeit, der Überalterung der Belegschaft bei betriebsbedingten Kündigungen vorzubeugen.
Individuelle Maßnahmenbündel schnüren
Wichtig: Mit der Altersgruppenbildung können – jedenfalls außerhalb eines Insolvenzverfahrens – gleichwohl nur bestehende Strukturen proportional erhalten werden. Sie ist grundsätzlich kein Mittel, um bei der Personalstruktur eine vom Status quo abweichende Struktur zu schaffen. Neben dem Ausspruch von Kündigungen können Unternehmen für eine Restrukturierung vielfältige Handlungsoptionen ergreifen. Dabei gilt: Es sollte immer das individuelle Maßnahmenbündel geschnürt sein, das für die Zukunft des konkreten Unternehmens am besten geeignet ist.
Was haltet ihr von diesem spannenden Thema der Next-Gen? Bitte schreibt uns indes eure Meinung auf Supermarkt Inside.
Content: Pressemitteilung von Schultze & Braun GmbH & Co. KG vom 25.11.2024
Fotos: Archiv Supermarkt-Inside und wie gekennzeichnet.