Schwarz Gruppe: 10% Regelung für Mehrweg bringt Unruhe

Schwarz-Gruppe mit Lidl & Kaufland plädieren auf Pools zur Mehrwegverrechnung.

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Ab dem Jahr 2030 verpflichtet die EU-Verpackungsverordnung Händler dazu, Getränke nicht mehr ausschließlich in Einwegverpackungen anzubieten. Mindestens 10 Prozent der angebotenen Getränkeverpackungen müssen als Mehrweg– oder wiederverwendbare Verpackungen verfügbar sein. Ziel dieser Regelung ist es, den Verbrauch von Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren und Mehrwegsysteme im Handel zu stärken. Händler müssen ihr Sortiment entsprechend anpassen und den Kundinnen und Kunden echte Mehrweg-Alternativen bereitstellen. 

In den vergangenen Jahren hat sich der Einzelhandel zunehmend als politischer Akteur positioniert, insbesondere wenn es um Fragen der Nachhaltigkeit, der Lieferketten und der Ressourceneffizienz geht. Ein Beispiel dafür ist Lidl, der internationale Lebensmitteleinzelhändler, der sich verstärkt für das sogenannte Pooling einsetzt. Pooling bezeichnet im wirtschaftlichen Kontext vor allem die gemeinschaftliche Nutzung von standardisierten Mehrweg-Ladungsträgern wie Paletten, Kisten oder Containern durch mehrere Unternehmen entlang der Lieferkette. Anstatt dass jeder Akteur eigene Transportmittel anschafft, verwaltet und zurückführt, werden diese Ressourcen in einem gemeinsamen System gebündelt, effizient verteilt und wiederverwendet. 

Schwarz-Gruppe fordert schnellere Lösung.

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Es sieht aktuell so aus, dass es für die 10 % Regelung der EU eine Befreiungsmöglichkeit geben soll. Hier gibt es aber bis heute immer noch keine genaueren Details zu dieser Befreiungsmöglichkeit. Laut der EU- Verpackungsverordnung können die EU- Staaten sogenannte Pools (Zusammenschlüsse) bilden, um ihrer Mehrwegpflicht nachkommen zu können.

Hierbei dürfen sogar fünf zu einer Gruppe gehörige Unternehmen ihre Mehrwegquoten miteinander verrechnen. Für Discounter Lidl wäre es dann zum Beispiel möglich, das Mehrwegangebot seiner Schwester Kaufland gutschreiben zu lassen. Diese Ausnahme wurde bereits vor zwei Jahren in den EU- Rat eingebracht und ist unter dem Namen „Lex-Lidl“ bekannt. Die Schwarz-Gruppe mit Lidl und auch Kaufland stehen wie viele andere Handelsunternehmen unter wachsendem Druck. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zunehmend nachhaltiges Handeln, Regierungen verschärfen Umweltauflagen, und gleichzeitig steigen die Kosten für Energie, Rohstoffe und Logistik.

In diesem Spannungsfeld erscheint Pooling als ein vielversprechender Ansatz, um Effizienzgewinne zu realisieren und ökologische Verantwortung zu demonstrieren. Durch die gemeinsame Nutzung standardisierter Transportmittel lassen sich Leerfahrten reduzieren, der Materialeinsatz optimieren und die Lebensdauer von Ladungsträgern verlängern. Dies führt zu einer Verringerung des Ressourcenverbrauchs, der CO₂-Emissionen und letztlich auch der Kosten. Für Lidl ist Pooling somit nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch ein Instrument zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Das Schwarz nun mehr Druck ausübt, ist verständlich, denn Unternehmen brauchen auch frühzeitige Planungssicherheit.

Immer noch eine Hängepartie bei der Festlegung.

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Die deutsche Bundesregierung hat sich in der Debatte um die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auch zum Thema Pooling als Option zur Erfüllung der Mehrwegquoten positioniert. Laut einem aktuellen Positionspapier wurde die Pooling-Option konkret von der Bundesregierung in die Verhandlungen zur PPWR eingebracht, um den verpflichteten Wirtschaftsakteuren wie den Händlern und Getränkeanbietern, mehr Flexibilität und unbürokratische Erfüllung der ab 2030 geltenden Mehrwegquoten zu ermöglichen. Diese Regelung im EU-Recht erlaubt es bis zu fünf Endvertreibern, sich für die gemeinsame Erreichung der 10-Prozent-Mehrwegquote zusammenzuschließen. Die Bundesregierung setzt sich demnach dafür ein, dass die EU-Kommission rasch und prioritär einen delegierten Rechtsakt zur Ausgestaltung der Pooling-Option erarbeitet und dass diese Möglichkeit anschließend auch im deutschen Umsetzungsrecht zugelassen wird, um frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Kritikerinnen und Kritiker sehen das Engagement von Lidl jedoch nicht ausschließlich positiv. Sie weisen darauf hin, dass Lobbying immer auch mit Machtasymmetrien und Interessenkonflikten verbunden ist. Große Konzerne wie die Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl verfügen über erhebliche Ressourcen, um politische Prozesse zu beeinflussen, während kleinere Unternehmen oder zivilgesellschaftliche Akteure oft weniger Gehör finden. Es besteht die Gefahr, dass Regelungen so gestaltet werden, dass sie vor allem den großen Marktteilnehmern zugutekommen, während kleinere Betriebe mit den Anforderungen überfordert werden. Zudem kann Pooling, wenn es von wenigen dominanten Akteuren kontrolliert wird, zu Abhängigkeiten führen und den Wettbewerb verzerren. Auch Kooperationen mit dem Getränkefachhandel stoßen bei einigen auf Skepsis, da viele Getränkehändler  ihr Mehrwegsortiment auch als Alleinstellungsmerkmal verstehen.  Hier ist es eher unsicher, ob das Interesse bei Pooling groß ist.

Dennoch lässt sich festhalten, dass Lidls Lobbying für Pooling Teil eines größeren Trends ist, in dem Unternehmen zunehmend versuchen, Nachhaltigkeit mit wirtschaftlichen Interessen zu verknüpfen. Pooling steht exemplarisch für eine Entwicklung hin zu stärker kooperativen, ressourcenschonenden und standardisierten Systemen in der Logistik. Ob dieses Modell langfristig zu einer gerechteren und ökologischeren Wirtschaftsweise beiträgt, hängt jedoch weniger von der Lobbyarbeit einzelner Konzerne ab als von der Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen, der Transparenz der Prozesse und der Beteiligung aller relevanten Akteure.

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