Praxis-Tipps

Cashback: Bargeldauszahlung im Supermarkt immer beliebter.

Dieser Beitrag ist Teil 79 von 80 in der Serie Kasse machen

Supermärkte übernehmen immer mehr Bankfunktionen! Auszahlung von Bargeld  an Ladenkassen wird immer beliebter. Immer weniger Geldautomaten in Deutschland.

Bargeldauszahlung im Supermarkt oder beim Discounter erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei den Menschen. Musste der Kunde, die Kundin noch vor einigen Jahren einen Mindestbetrag einkaufen, ist es jetzt schon möglich, siehe Beispiel Rewe, bei einem Mindesteinkauf von nur einem Cent, Bargeld vom Girokonto abzuheben. Laut Zahlen des EHI Retail Institute sind neben den Supermärkten, Discounter, Drogerie– und Getränkemärkten, die ca. 75 Prozent der Auszahler ausmachen,  auch Baumärkte , Möbelhäuser und weitere Branchen auf den Geschmack gekommen, Bargeldauszahlungen durchzuführen.

Dieser Service ist für viele Händler auch ein sehr gutes Marketinginstrument. Das Bargeldvolumen in Deutschland betrug im Jahr 2023 12,31 Milliarden Euro, zum Vergleich zum Jahr 2019 ein Plus von über 2 Milliarden Euro. In 2023 lag der durchschnittliche Betrag der Bargeldauszahlung an Kunden und Kundinnen im Handel bei 100,60 Euro Gleichzeitig wuchs auch das Entgelt für Auszahlungen über das Girocard– System extrem an. Waren es vor 5 Jahren noch 3,19 Millionen Euro, liegen die Gebühren in 2023 schon bei 12,23 Millionen Euro. Laut dem EHI liegt das durchschnittliche Cashback-Entgelt bei 0,14 Prozent.

Weniger Banken = weniger Geldautomaten.

Der Trend der Menschen  zur Bargeldabholung im Supermarkt, Discounter oder auch in anderen Fachgeschäften liegt sicher auch daran, dass es in Deutschland immer weniger Geldautomaten gibt. Laut dem Bankstellenbericht der Deutschen Bundesbank gab es bis Mitte 2023 insgesamt 50.889 Geldausgabeautomaten. Zum Vergleich noch zwei Jahre davor konnten die Menschen in 55.136 Automaten sich mit Geld versorgen. Dieser Abwärtstrend wurde mit Kosteneinsparungen und Rationalisierungsmaßnahmen der Geldinstitute begründet. Auch spielte die Anzahl von krimineller Sprengungen der Automaten eine Rolle. Ein weiterer Minustrend ist auch bei den Standorten von Kreditinstituten zu verzeichnen.-Ende 2022 registrierte die Bundesbank noch 20.446 Standorte, in 2023 rutschte diese Zahl erstmals unter die 20.000er- Marke auf nur noch 19.501 Kreditinstitute. Auch hier liegen die Gründe bei Maßnahmen zu Kostenreduzierungen, wie jedoch u.a. noch beim Einfluss der Digitalisierung auf die Vertriebswege. 

Cashback: Händler zahlen drauf?

Aufgrund dieser Tatsache, dass die Menschen ihre Bargeldversorgung immer mehr über Einzelhandelsgeschäfte abwickeln, gibt es auch Diskussionen darüber, wie diese Serviceleistung vom Handel vergütet wird. Laut mehreren Fachexperten und Interessenvertretern aus Handelsverbänden ist es klar, dass ein Händler „draufzahlt“, wenn ein Kunde zum Beispiel einen Artikel für wenige Cent einkauft, aber für 200 Euro sich noch Bargeld auszahlen lässt Hier ist die klare Meinung, dass, wenn der Einzelhandel immer mehr Bankaufgaben übernehmen soll bzw. muss, dies auch zukünftig vergütet werden sollte.

Aktuell zahlen die beteiligten Händler von Cashback auf Girocard- Basis allein 13,3 Prozent des vereinnahmten Bargeld wieder an ihre Kundschaft aus. Laut dem EHI entspricht dies schon jetzt 4,3 Prozent des Gesamtumsatzes. Wer also Geld auszahlt, so das EHI weiter, hat einige Prozentpunkte weniger Bestände bei den Geldscheinen zu verwalten, doch sinkende Kosten bei den Versicherungen oder auch Geldtransporten sind  nicht zu erkennen. Wichtiger für den Handel sind die Fixkosten, wie zum Beispiel die Kosten für Dienstleister wie für Münzen, die nach den Stopps abrechnen und nicht nach dem Volumen.

Ziel: Abschaffung des Mindestbetrages bei Geldauszahlungen.

Die für nächstes Jahr geplante dritte Fassung der Zahlungsrichtlinie ( PSD 3) soll nun den Mindestbetrag für Cashback sogar ganz abgeschafft werden, zumindest bis zu einem Betrag von 50 Euro. Das EU-Parlament hatte am 23. April 2024 in erster Lesung die Vorschläge der EU-Kommission zur neuen Payment Services Directive 3 (PSD 3) und der sie flankierenden Payment Services Regulation (PSR) angenommen. Nachdem eine Bargeldauszahlung im Einzelhandel bereits möglich war, sofern zugleich auch ein Kauf getätigt wurde, sollte der Zugang zu Bargeld zukünftig noch einfacher werden.

Im neuen Artikel 37 PSD 3 ist die Bargeldabhebung in Einzelhandelsgeschäften auch ohne Kauf geregelt. Hiernach sind Einzelhandelsgeschäfte von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen. Sofern sie die Bargeldabhebung in ihren Räumlichkeiten anbieten, in denen hauptberuflich Waren verkauft oder Dienstleistungen erbracht ist. Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Auszahlungsgrenze von EUR 50 ist im Rahmen der ECON-Beratungen auf EUR 100 erhöht. Neu hinzugefügt ist auch die Voraussetzung, dass die Abhebung des Kunden nicht anonymisiert werden darf und zwingend eine Kundenauthentifizierung verwendet werden muss.

Cashback immer wichtiger als ein Marketing-Instrument.

Fakt ist, dass trotz aller Probleme bei der Vergütung von Serviceleistungen, Cashback als ein gutes und wichtiges Marketinginstrument für den Händler anzusehen ist. Denn die Kunden und Kundinnen, die in einen Markt gehen, um sich mit Bargeld zu versorgen, kaufen in der Regel auch Produkte aus dem Geschäft mit ein. Dazu kommt, dass der Händler mit Cashback seiner Kundschaft einen zusätzlichen Service bieten kann. Für die Kunden und Kundinnen auch ein weiterer Vorteil, dass sie sich den Weg zu einer Bank oder Sparkasse sparen können. Inzwischen entwickelt sich dieser Service im Lebensmitteleinzelhandel sogar zu einem Wettbewerbsfaktor, so dass immer mehr Unternehmen aus dem Einzelhandel die Bargeldauszahlung anbieten. So ist Cashback im Idealfall eine Win-win-Situation für Unternehmen und Kunden und Kundinnen.

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Fotos: Archiv Supermarkt-Inside und wie gekennzeichnet.

 

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