Lidl ist wieder wegen Preiswerbung unter Beschuss!

Discounter Lidl wieder wegen Preiswerbung verklagt. Verbraucherzentrale Baden- Württemberg beanstandet Handzettelaktion.

Foto: Supermarkt Inside / Lidl Werbung 31.7.2025 Heilbronner Stimme

Im Oktober 2025 gibt es zwei wesentliche Klagen gegen den Discounter Lidl. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte eine Klage gegen die Werbung mit dem Slogan “500 Produkte günstiger” eingereicht, da die Nachweise fehlen, und eine weitere Klage der Verbraucherzentrale gegen die Lidl-Plus-App wurde am 14. Oktober vor dem Landgericht Heilbronn fortgesetzt. Eine frühere Klage gegen die Lidl-Plus-App wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen, aber eine Revision wurde zugelassen.

Der Streitpunkt: Seit einiger Zeit bewirbt die Schwarz– Tochter Lidl in ihrem eigenen Onlineshop mit Preisgegenüberstellungen. Nachdem schon die Verbraucherzentrale in Hamburg, wie oben erwähnt, die Lidl- Kampagne „Größte Preissenkung aller Zeiten“ vor Gericht anklagte, gibt es nun auch Ärger mit der Verbraucherzentrale in Baden- Württemberg. Hier wird aktuell in der Klage vor dem Landesgericht in Heilbronn eine Handzettelwerbung beanstandet.

Es geht dabei um die Angebote im Flyer mit dem Kaufpreis einer Preissenkung um 25 Prozent, sowie einen durchgestrichenen Verkaufspreis. Dabei wurde der Zusatztext „Letzter Preis“ auf lidl.de zu dem Drucktermin. Die Verbraucherzentrale moniert hier klar, dass Lidl bei solchen Angeboten deutlich machen muss, dass der der günstigste Preis der letzten 30 tage unmissverständlich und auch gut lesbar angegeben sein muss. Die Verbraucherschützer fordern nun eine Verurteilung zur Unterlassung vor dem Gericht.

Begründet wird diese Forderung mit Verweis auf das kürzlich ergangene Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zur aktuellen Preisangabenverordnung. Des weiteren verweist die Verbraucherzentrale darauf, dass es nicht sein kann, dass der Schwarz Discounter diese Verpflichtung umgeht, indem man im Handzettel auf die Verkaufspreise einer anderen Lidl- Gesellschaft und noch einen umdefinierten Drucktermin Bezug nimmt. Deshalb wurde auch die Lidl- Dienstleistung GmbH & CO.KG verklagt. Die Betreiberin ist die Lidl Digital Deutschland GmbH & CO.KG und nach Auffassung der Verbraucherschützer, ein Dritter im Rechtssinn.

Erfolg gegen Netto. Lidl darf App weiter als kostenlos bezeichnen.

Foto: Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG

Einen Erfolg konnte die Verbraucherzentrale in Stuttgart schon mal verbuchen. Vor einiger Zeit konnte man sich gegen die Fußnotenhinweise in einem Handzettel vom Netto- Discounter erfolgreich durchsetzen. Hier wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtunterlassungsklage von Netto gegen das Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Az.:3 U 1270/23) zurück. Erst vor kurzer Zeit hatte der BGH in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die fast identische Werbung ein Grundsatzurteil zur Angabe des 30- Tage- Bestpreises ( Az.: I ZR 183/24) gefällt.

Eine positive Meldung gibt es aber dennoch….

„obs/Lidl

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass die App in seinen Geschäftsbedingungen weiterhin als “kostenlos” bezeichnen darf,  auch wenn Nutzerinnen und Nutzer dafür persönliche Daten angeben müssen. Am Begriff “kostenlos” in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Lidl-App hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gestoßen. Denn um die Rabatte, Coupons und Sonderaktionen zu nutzen, müssen Kundinnen und Kunden persönliche Daten preisgeben. Außerdem erfasst Lidl auch, was, wann und wie oft eingekauft wird. Das sei eine Art Gegenleistung, meinen die Verbraucherschützer dazu.

Das Gericht sah das anders und gab dazu an, dass Daten kein Preis sind , denn ein Preis beziehe sich immer auf Geld. Deshalb sei die Bezeichnung “kostenlos” nicht irreführend, sondern rechtlich zulässig. Zumal der Discounter auch transparent auf die Datennutzung hinweise. Weil aber grundsätzlich klärungsbedürftig ist, ob Daten künftig auch als geldwerter Preis gelten könnten, ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

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Fotos: Archiv Supermarkt-Inside und wie gekennzeichnet.

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