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Kaufland fängt sich jetzt eine Abmahnung ein!

Dieser Beitrag ist Teil 192 von 196 in der Serie Kaufland

Kaufland bekommt Abmahnung gegen seine Versicherungsangebote. Gegenwind vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.

Foto: Kaufland

Schon nach nur wenigen Wochen nach dem Start von Schwarz– Tochter Kaufland erstmals  Versicherungen auf den Markt zu bringen, kommt der erste Gegenwind. Kaufland bietet seit Anfang Juli in enger Kooperation mit der DA Direkt, einer Direktversicherungstochter der Zurich Gruppe Deutschland, spezielle Produkte wie Zahnzusatz- und Tierkrankenversicherungen an. Beworben wurde das Ganze mit einem bekannten Versprechen: „Gut versichert mit Kaufland & DA Direkt“ – inklusive Einkaufsgutscheinen von bis zu 30 Euro für neue Kunden bzw. Kundinnen mit Kaufland-Card.

Doch kaum nach dem offiziellen Start meldete sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit ernsten Vorwürfen zu Wort. Über eine Kanzlei hatte der Verband eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen die für den Vertrieb zuständige KSTR‑11 GmbH in Neckarsulm verschickt. Kritisiert wird im Kern die Irreführung der Verbraucher und Verbraucherinnen, sowohl in Bezug auf die Rolle des Vermittlers als auch hinsichtlich der Tarifdarstellung. Das Hauptproblem der BVK-Abmahnung betrifft die Website kaufland-versicherung.de. Hier wird den Menschen suggeriert, Kaufland oder DA Direkt agierten als Versicherungsvermittler. Tatsächlich ist jedoch KSTR‑11 GmbH als gebundener Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO registriert. Im Impressum oder Kontaktbereich wird jedoch ausschließlich DA Direkt genannt, so dass Kaufland selbst sei nicht als Vermittler erkennbar ist.

BVK bemängelt verschiedene Punkte.

Foto: Kaufland

Laut dem BVK entspricht das Angebot von Kaufland nicht dem Grundsatz der Vermittlertransparenz. Es wird eine Fachkompetenz und Zulassung suggeriert, die schlicht so nicht besteht. Weiter kritisiert der Verband, dass eine Verletzung grundlegender rechtlicher Prinzipien, darunter das Lauterkeitsrecht sowie die handelsrechtliche Firmenklarheit und Firmenwahrheit, besteht.

Zusätzlich kritisiert der BVK die Art der so genannten Erstinformation – die gesetzlich verpflichtende Information, wer Verträge vermittelt. Diese sei auf kaufland-versicherung.de klein, versteckt und schwer erkennbar platziert, so dass viele Menschen sie vermutlich nicht sehen können. Auch ist die Darstellung der Vermittlerrolle zu bemängeln: Kaufland stehe groß im Vordergrund, während KSTR‑11 erst später benannt ist.

Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist, dass der Händler die Versicherungen ausschließlich online und ohne persönliche Beratung anbietet. Es fehlt eine anlassbezogene Bedarfsanalyse – genau diese ist jedoch laut Versicherungsvermittlungsrecht vorgeschrieben. Auch Vorgaben aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der europäischen IDD-Richtlinie (Insurance Distribution Directive) würden damit teilweise nicht erfüllt.

Besonders negativ empfindet der Verband, dass beim Beispiel der Tierkrankenversicherung ein „Rundum- Sorglos- Paket“ oder Bezeichnungen wie „100%- Kostenübernahme“- Volle Abdeckung der Kundschaft falsche Infos vermittelt werden. Denn tatsächlich existieren aber Leistungsobergrenzen, etwa 700 Euro pro Schadenfall. Diese Informationen liegen oft nicht im ersten Blickfeld, sind versteckt und damit irreführend für Verbraucher und Verbraucherinnen.

Der BVK fordert daher, die irreführende Bezeichnung umgehend zu unterlassen und verlangt eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Gleichzeitig appelliert der BVK an die Aufsichtsbehörden, derartige Praktiken mit der gebotenen Konsequenz zu prüfen. Ob die Verantwortlichen hinter den „Kaufland-Versicherungen“ dieser Forderung nachkommen werden, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest und der Ausgang bleibt abzuwarten.

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