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Supermärkte sind Teil der Einzelhandelsbranche mit vielen Teil- und Minijob-Beschäftigten.

Bildquelle: “EDEKA Minden-Hannover/Peter Eichardt”
Für sie wiederum sind der Mindestlohn und Verdienstgrenzen maßgebliche Themen. Personalverantwortliche sollten sich daher regelmäßig mit der aktuellen Gesetzeslage sowie mit konkreten Folgen für die Mitarbeiter und Aushilfen beschäftigen.
Gesetzlicher Mindestlohn im Überblick
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 € brutto pro Stunde, nach zuvor 12,41. Die Bundesregierung plant weitere Erhöhungen auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027).
Diese Entwicklung schützt Beschäftigte vor Dumpinglöhnen und trägt laut DGB dazu bei, dass der Niedriglohnsektor schrumpft. Ein wichtiger Bezugspunkt sind die aktuellen Verdienstgrenzen, auch für Minijobs und Midijobs, bei jeder Erhöhung neu festgelegt und transparent kommuniziert werden. Die Festlegung der Höhe des Mindestlohns ist bewusst von den Parteien und ihren Entscheidungsträgern abgekoppelt, um sie nicht zum Spielball politischer Machtspiele zu machen.
Minijobs und Nebenjobs im Supermarkt
Für Minijobber liegt die monatliche Verdienstgrenze 2025 bei 556 €. Das bedeutet, dass bei einem Stundenlohn von 12,82 € circa 43,3 Stunden pro Monat zulässig sind, ohne dass die Grenze überschritten wird. Bis zu einer Höhe von maximal 1.112 € monatlich, erlaubt an bis zu zwei Monaten im Jahr, bleibt das Minijob-Privileg geschützt. Arbeitgeber wie Supermarktketten müssen exakte Arbeitszeitaufzeichnungen führen und diese bis zu zwei Jahre aufbewahren, sodass eine entsprechende Einhaltung nachweisbar ist. Die Zollbehörden kontrollieren diese Pflicht zunehmend genau. Wollen Supermärkte unnötige Kosten, Strafen und Imageschäden vermeiden, sollten sie sich daher zuverlässig an die geltenden Regelungen halten.
Hier geht es zum Video, klicke auf das Bild:

https://www.youtube.com/watch?v=7QgOCGp7jhI
Was Discounter wirklich zahlen

Bildrechte: Lidl Fotograf: Lidl
Einige Supermarktketten bieten weit mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. So zahlt Norma ab Januar 2025 mindestens 15 € pro Stunde und liegt somit über dem einfachen gesetzlichen Niveau. Bereits zuvor lag der unternehmensinterne Mindestlohn bei 14,50 €. Auch Lidl ist nachgezogen. Seit September 2024 gilt dort ein Einstiegslohn von 15 €. Aldi, Rewe und Penny springen zumindest teilweise auf diesen Zug auf, beispielsweise mit Weihnachts- oder Urlaubszuschuss.
Die eigentlichen Stundenlöhne bleiben allerdings oft unter der 15-€-Marke. Diese Lohnoffensiven führen zu besser bezahlten Aushilfen und stärken die Attraktivität des Arbeitgebers. Gleichzeitig definieren sie indirekte Wettbewerbsstandards in der Branche.
Arbeitsschutzgesetz & Mindeststunden
Zusätzlich zum Mindestlohn gilt für Supermärkte ein weiteres reguliertes Arbeitsrecht. Das bedeutet zum Beispiel, dass maximal zehn Stunden für Minijobber oder gesetzliche Ruhezeiten zwischen Schichten zu beachten sind. Sind Menschen als Teilzeit- oder Vollzeitkraft angestellt, freuen sie sich ebenfalls über die durch Arbeitszeitgrenzen und Urlaubsansprüche gemäß dem Arbeitszeitgesetz entstehenden Vorteile. Der branchenspezifische Tarifvertrag im Einzelhandel greift nur dort, wo er allgemeinverbindlich erklärt ist. Das gilt selbst dann, wenn einige Unternehmen wie Norma intern höhere Standards setzen.
Auswirkungen auf Mitarbeiter
Für Teilzeit- und Minijob-Beschäftigte bedeuten die Regeln zum Mindestlohn ein höheres Einkommen und mehr Planbarkeit. Die Einstiegslöhne reichen oft über 600 € monatlich, bei 15 € Stundenlohn schon nach 40 h im Monat. Nebenjobber müssen ihre Arbeitsstunden allerdings genau dokumentieren, wollen sie eine Sozialversicherungspflicht vermeiden. Außerdem verschiebt sich der Übergang in Midijobs (bis 1.600 €) durch höhere Stundenlöhne nach oben.
Informationen für Beschäftigte
Angestellte im Einzelhandel, ob Minijobber, Teilzeit- oder Vollzeitkräfte, informieren sich über den aktuellen Mindestlohn bei verschiedenen seriösen Stellen.
Eine erste Anlaufstelle ist die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die übersichtlich alle gesetzlichen Regelungen aufführt. Auch die Mindestlohn-Hotline des BMAS bietet eine persönliche Beratung. Gewerkschaften wie der ver.di-Fachbereich Handel informieren regelmäßig über tarifliche Ergänzungen und Entwicklungen. Zudem vermitteln viele Verbraucherzentralen und Arbeitsrecht-Portale praxisnahe Informationen. Anonyme Informationen sind in Onlineforen oder bei spezialisierten Beratungsseiten wie fair-arbeiten.eu abrufbar.
Hürden für Supermarktketten
Supermärkte sind gezwungen, bei der Mitarbeiterplanung jetzt stärker zu budgetieren. Das gilt speziell bei Minijobs, denn die höhere Bezahlung macht Minijobs teurer und drängt zur Umverteilung der Schichten oder zu effizienteren Prozessen (zum Beispiel Self-Checkout). Zugleich steigen die Sozialbeiträge und Abgaben, was die Arbeitgeberlast ebenfalls erhöht. Trotzdem zeigen frühe Lohnhochs positive Effekte wie mehr Bewerbungen und weniger Fluktuation.
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Fotos: Archiv Supermarkt-Inside und wie gekennzeichnet.