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Lidl: Zahlen die Kunden mit ihren Daten?

Dieser Beitrag ist Teil 207 von 207 in der Serie Lidl

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert.

Lidl in Santanyí / Foto: Supermarkt-Inside

Die Verbraucherschützer wollten verhindern, dass der Discounter Lidl seine App als „kostenlos“ bewirbt, obwohl Nutzerinnen und Nutzer dafür persönliche Daten preisgeben. Doch die Richter entschieden: Rechtlich gilt nur ein direkt zu zahlender Geldbetrag als „Preis“. Daten sind im juristischen Sinn keine Währung – noch nicht.

Streit um das Versprechen „kostenlos“

Im April hatten die Verbraucherschützer eine Unterlassungsklage eingereicht. Ihr Argument: Zwar verlangt Lidl für seine App kein Geld, doch Kundinnen und Kunden bezahlen mit Informationen über ihr Einkaufsverhalten, ihre Vorlieben oder ihren Standort. Das sei eine Gegenleistung, die man nicht verschweigen dürfe.

Das Gericht sah das anders. Es stellte klar, dass Unternehmen ihre Apps oder Online-Dienste auch dann als kostenlos bezeichnen dürfen, wenn dafür Nutzerdaten verarbeitet werden. Entscheidend sei allein, dass kein Geldbetrag fließt. „Ein Preis ist nach geltendem Recht ein zu zahlender Geldbetrag und nicht irgendeine sonstige Gegenleistung“, heißt es in der Mitteilung des OLG.

Daten als Handelsware

Damit bleibt ein Grundproblem ungelöst: In der digitalen Welt sind Daten längst zu einer wertvollen Handelsware geworden. Sie ermöglichen es Unternehmen, Kundenprofile zu erstellen, personalisierte Werbung auszuspielen und das Kaufverhalten gezielt zu beeinflussen. Für Firmen ist das bares Geld wert – für Verbraucher bedeutet es den Verlust an Kontrolle über ihre Privatsphäre.

Dass Daten eine Art „neue Währung“ sind, ist seit Jahren unbestritten. Doch im Gesetz findet sich diese Realität noch nicht wieder. Verbraucher laufen deshalb Gefahr, durch das Versprechen „kostenlos“ in die Irre geführt zu werden.

Ein Signal für alle digitalen Dienste

Das Urteil betrifft nicht nur Lidl. Es hat Signalwirkung für den gesamten digitalen Markt: Ob Einkaufs-Apps, soziale Netzwerke oder Streaming-Dienste – viele Anbieter finanzieren ihre „kostenlosen“ Produkte durch die Auswertung persönlicher Informationen.

Solange der Gesetzgeber hier keine strengeren Regeln schafft, dürfen Unternehmen diese Praxis fortsetzen. Für Verbraucher bedeutet das: Wer digitale Dienste nutzt, bezahlt fast immer – nur nicht an der Kasse, sondern mit seinen Daten.

Kritik von Verbraucherschützern

Foto von Artem Beliaikin von Pexels

Der vzbv reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Man habe gehofft, dass das Gericht den Wert persönlicher Daten stärker anerkennt. Nun wolle man sich politisch dafür einsetzen, dass die Definition von „Preis“ erweitert wird. Auch auf europäischer Ebene wird seit längerem diskutiert, ob Datenschutzrecht und Verbraucherschutz besser verzahnt werden müssen.

Was Verbraucher jetzt tun können

Bis dahin sind Nutzerinnen und Nutzer auf sich gestellt. Experten raten, den Umgang mit Apps und Online-Diensten bewusst zu gestalten:

  • Datenschutzerklärungen prüfen: Auch wenn es mühsam ist – dort steht, welche Daten erhoben und wie sie genutzt werden.

  • Nur notwendige Zugriffe erlauben: Standort, Kontakte oder Kamera-Zugriff sollten nur dann freigegeben werden, wenn es wirklich erforderlich ist.

  • Angebote vergleichen: Rabatte gibt es oft auch auf klassischem Weg, etwa über Kundenkarten oder Prospekte.

  • Bewusstsein schärfen: Wer eine App nutzt, sollte sich klarmachen, dass „gratis“ in den meisten Fällen bedeutet: Die eigenen Daten sind Teil des Geschäfts.

Fazit: Wachsamkeit gefragt

Das Urteil des OLG Stuttgart ist ein Sieg für Lidl – aber ein Weckruf für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es zeigt deutlich, wie weit die Lücke zwischen juristischer Definition und digitaler Realität ist. Solange persönliche Daten nicht als Gegenleistung anerkannt werden, dürfen Unternehmen weiter mit dem Label „kostenlos“ werben, selbst wenn im Hintergrund Millionenprofite durch Datensammlungen entstehen.

Die Entscheidung ist damit mehr als nur ein einzelner Rechtsstreit. Sie ist ein Signal an alle Nutzer digitaler Dienste: Kostenlos ist im Internet fast nie wirklich kostenlos. Wer seine Daten preisgibt, zahlt – nur auf andere Weise.

Was haltet ihr von diesem spannenden Thema? Bitte schreibt uns indes eure Meinung auf Supermarkt Inside.

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