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Werbung unerwünscht

Dieser Beitrag ist Teil 6 von 109 in der Serie Basics des LEH

Der klassische Prospekt als wichtigster Werbeträger.

Trotz rasanter Zuwächse bei der Nutzung des Internets als Informationsmedium setzen die meisten Super- und Verbrauchermärkte bei ihrer Werbung auf klassische Prospektwerbung.

So verteilt allein Kaufland wöchentlich fast 23 Millionen gedruckte Exemplare in die deutschen Briefkästen. Darauf kann man im Moment auch nicht verzichten, so hört man aus informierten Kreisen. Versuche hätten gezeigt, dass der Wochenendumsatz um 20 – 30% einbricht, wenn die wöchentliche Verbraucherinformation nicht verteilt wird.

“Werbung unerwünscht” an immer mehr Briefkästen.

Nicht jeder ist von Prospekten in seinem Briefkasten begeistert. In manchen Regionen, in denen oft Edeka, Aldi, Lidl, Rewe und andere um die gleichen Kunden kämpfen und die Briefkästen überquellen, ist dies verständlich. Aufkleber mit Texten wie “Werbung unerwünscht” oder “Bitte keine Werbung einwerfen” sollen der Papierflut Einhalt gewähren.

Und Eure Austräger sollten diese Aufkleber tunlichst respektieren. Zum einen um Menschen, die keine Informationen wollen (und wahrscheinlich trotzdem Kunden von Euch sind) nicht zu verärgern. Zum anderen, weil solche Aufkleber auch rechtlich bindend sind. Bei Nichtbeachtung kann es eine Beschwerde zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale geben, die Euch dann entsprechend Dampf unter dem Kessel macht.

Auch andere Wege zum Kunden haben ihre Tücken.

Wenn Ihr Kunden persönlich adressierte Post zukommen lasst und diese mit einem Schreiben widersprechen, habt Ihr das zu berücksichtigen. Verbraucher können sich auch auf die sogenannte “Robinson-Liste” setzen lassen. Dann wird ihre Adresse aus den Adressenlisten aller Unternehmen gestrichen. Dafür sorgt dann der “Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV)”.  Wenn Ihr nicht Mitglied in diesem Verband seid, kann der Empfänger unerwünschter Werbung Euch auch direkt per Einschreiben mit Rückschein auffordern, ihn nicht mehr mit Werbung zu beglücken. Beachtet Ihr das nicht, droht Euch unter Umständen ein Abmahnverfahren durch die Verbraucherzentrale.

E-Mail oder Telefonwerbung als Alternative?

“Werbung unerwünscht” greift auch bei anderen als den gedruckten Medien. So kann der Empfänger von E-Mail-Werbung Euch auffordern, seine Adresse aus Eurem E-Mail Verteiler zu löschen. Tut Ihr das dann nicht, kann sich der Kunde bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Wollt Ihr Eure Kunden mit einer Telefonmarketing-Aktion erreichen, ist zu beachten, dass die Rufnummer des Unternehmens, dass die Werbeanrufe tätigt, sichtbar ist. Ansonsten verstößt der Anruf gegen das Telekommunikationsgesetz. Generell gilt, dass Werbeanrufe nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung zulässig sind. Ansonsten drohen hier hohe Bußgelder.

 

Also nach wie vor bleibt dieses, ein heisses Thema, wie ist hier eure Erfahrung ? Kommentiert bitte hier…

 

Fotos: Archiv Supermarkt-Inside

 

 

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