Wissensaustausch

Viel Unsicherheit unter den Mitarbeitern beim Umgang mit Ladendiebstahl.

Dieser Beitrag ist Teil 11 von 77 in der Serie Lemke Informiert

Erkennung und Verhalten bei Ladendiebstahl.

 Es wurden im letzten Jahr fast 400.000 Ladendiebstähle angezeigt. Die Dunkelziffer ist um ein „Vielfaches“ höher. Der Verlust der Warenwerte durch Ladendiebstahl wird seit Jahren auf ca. 4- 5 Milliarden Euro geschätzt! Interessant ist auch der Aspekt, dass im Einzelhandel die Diebstähle in über  50% der bekannten und angezeigten Fälle, Diebstähle von bekannten Kunden, meist sogar von Stammkunden, ausgeführt worden sind.

Der aufmerksame Mitarbeiter ist immer noch das „beste“ Mittel gegen Ladendiebstahl. Dazu bedarf es einiges Wissen, wie Täter heutzutage vorgehen.

Juristische Grundlage

  • §242 Diebstahl StGB (Strafgesetzbuch)(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2) Der Versuch ist strafbar. StGB § 78/ Abs. 3/ Nr. 5

Die Verjährungsfrist bei einem Diebstahl beträgt 3 Jahre.

Vollendeter Diebstahl

Wenn jemand eine Ware unter seiner Kleidung oder mitgeführten Taschen bewusst „versteckt“, die Ware ist also für uns nicht mehr sichtbar ist, dann handelt es sich schon um einen vollendeten Diebstahl.

Versuchter Diebstahl

Wenn jemand eine Ware sichtbar trägt, diese an der Kasse nicht bezahlt und am Ausgang gestellt wird, begibt sich in die Gefahr einer Strafanzeige des „versuchten Diebstahls“. Die Beweislage ist hier schwieriger, als bei einem vollendeten Diebstahl, da der ertappte Kunde sagen kann, dass er noch bezahlen wollte und dies nur vergessen hat. Hier gibt es oft, auch bei einer  Strafanzeige, mildernde Umstände

Wichtig ist eine klare Regelung im Betrieb:

Entweder: Sie sehen einen Diebstahl im Verkaufsraum und beobachten den Dieb, bis er die Kasse passiert und sprechen ihn  danach mit einem Kollegen an.

Oder: Bei verdächtigem Verhalten wird der mögliche Dieb sofort angesprochen:

„Ich habe gesehen, dass Sie versehentlich etwas in die Tasche gesteckt haben, soll ich den Artikel schon an die Kasse bringen?“

Wie erkenne ich denn überhaupt einen „möglichen“ Ladendieb?

Es gibt leider nicht den „typischen“ Ladendieb, der sofort und schnell „auf einen Blick“ beim Betreten eines Geschäfts  zu erkennen ist.

Auffälliges Verhalten wäre:

  • Der Kunde läuft scheinbar ziellos herum und  wechselt auffällig häufig verschiedene Abteilungen im Geschäft
  • Oder der Kunde verfolgt die Abläufe im Geschäft und stellt den Mitarbeitern Fragen, um sie in Sicherheit zu „wiegen“.
  • Der Kunde vermeidet bewusst den Kontakt mit Verkaufsmitarbeitern, auch wenn der Kunde vom Mitarbeiter angesprochen wird.
  • Der Kunde betritt unser Geschäft mit mehreren Taschen.

Bieten Sie dem Kunden an, seine Taschen an der Info oder Kasse abzugeben, damit keine Missverständnisse aufkommen.

  • Zwei Personen trennen sich sofort bei Betreten des Geschäfts. Die Kunden gehen in verschiedene Richtungen.
  • Eine Kundengruppe schirmt sich gegenseitig ab, häufig zu beobachten bei Jugendlichen, die vor der Ware stehen.
  • Zwei Kunden verständigen sich durch Flüstern oder durch Handzeichen. Es kann das Signal sein: „Die Luft ist rein.“
  • Ladendiebe zu zweit bevorzugen die Ablenkung. Besonders in kleineren Geschäften mit wenig Personal können sie nicht alles im Blick haben. Oft ist es so, dass sich ein Kunde beraten lässt, während der andere stiehlt.

Vorsicht beim Hinterherlaufen!

Was erlaubt das Gesetz:

StPO (Strafprozessordnung) – §127 „Vorläufige Festnahme“.

„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Vorsicht ist geboten! Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Eigensicherung immer vor Warensicherunmg!

Fazit: Regelmäßiges Training und Schulung der Mitarbeiter ist ein absolutes Muss. Häufig sind Ladendiebe besser informiert, als der Mitarbeiter im Supermarkt.

Hans Günter Lemke bietet dazu auch Seminarbausteine und Bücher zum Selbsttraining an.


Dieser Beitrag wurde von Handelsberater und Trainer Hans Günter Lemke aus 32457 Porta Westfalica verfasst.

Infos unter: www.lemke-training.de

Beitragsbild und Fotos: H.G.Lemke
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